MS HAMBURG - Kanalinseln

einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung von plantours & Partner den Reiseablauf erheblich stört, sich oder andere Personen gefährdet oder verletzt, sich nicht an sachlich begründete Hinweise oder Anweisungen hält oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass seine weitere Teilnahme für plantours & Partner und/oder für andere Mitreisende nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine solche o ensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. 9.3 Erfolgt eine Kündigung nach Zi er 9.2, behält plantours & Partner den Anspruch auf den Reisepreis. plantours & Partner muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungsp ichten des Reisenden 10.1 Mängelanzeige Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde plantours & Partner gegenüber den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen; der Kunde kann gemäß § 651k BGB Abhilfe verlangen. Der Kunde hat hat die Anzeige des Reisemangels sowie ein etwaiges Abhilfeverlangen einem Vertreter von plantours & Partner (z.B. Reiseleitung) vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von plantours & Partner nicht vor Ort, sind etwaige Reisemängel plantours & Partner an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben; der Kunde erhält zu diesem Zwecke vor Reiseantritt eine Notfall-Telefonnummer des zuständigen Vertreters von plantours & Partner. Der Vertreter von plantours & Partner ist nicht ermächtigt, etwaige Ansprüche des Kunden wegen Reisemangels anzuerkennen. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, gilt § 651l BGB. 10.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Der Kunde hat Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich nach Feststellung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu stellen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter von plantours & Partner nach Zi er 10.1 anzuzeigen. 10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat plantours & Partner zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine etc) nicht innerhalb der von plantours & Partner ausdrücklich mitgeteilten Frist – sonst nach Ablauf des Zeitraums gemäß Zi er 2.2. – erhält. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die Haftung von plantours & Partner für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Aus üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sind. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationsp ichten von plantours & Partner ursächlich geworden sind. 12. Verjährung, Abtretung 12.1 Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in 2 Jahren; die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 12.2 Ohne Zustimmung von plantours & Partner kann der Kunde gegen plantours & Partner gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (abtreten). Das gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Kunden gegen plantours & Partner, für ein anderes Recht, das der Kunde gegen plantours & Partner hat, wenn bei plantours & Partner ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse von plantours & Partner an dem Abtretungsausschluss überwiegen sowie generell zwischen dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen oder denjenigen, für welchen der Kunde eine Verp ichtung nach Zi . 1.6 übernommen hat. 13. Informationsp ichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens plantours & Partner wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Stehen bei der Buchung einzelne oder alle ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, wird plantours & Partner dem Kunden die Fluggesellschaften nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden, und die konkrete Nennung nachholen, sobald plantours & Partner die Fluggesellschaften bekannt sind, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die oder eine dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird plantours & Partner den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste derjenigen Fluggesellschaften, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, wird im Internet geführt unter: https://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/air-ban/search_de 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 14.1 plantours & Partner wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen rechtzeitig vor Reiseantritt unterrichten. 14.2 Der Kunde ist nach Erfüllung der Informationsp icht durch plantours & Partner verantwortlich für das Bescha en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn plantours & Partner nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 14.3 plantours & Partner haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa beim Kunden durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde plantours & Partner mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass plantours & Partner eigene P ichten verletzt hat. 15. Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und plantours & Partner ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen plantours & Partner im Ausland für die Haftung von plantours & Partner dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, ndet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16. Gerichtsstand 16.1 Der Kunde kann plantours & Partner nur an dessen Sitz (Bremen) verklagen. 16.2 Für Klagen von plantours & Partner gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau eute, juristische Personen des ö entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von plantours & Partner (Bremen) vereinbart. 16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und plantours & Partner anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 17. Streitbeilegung 17.1 plantours & Partner weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass plantours & Partner nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für plantours & Partner verp ichtend würde, informiert plantours & Partner den Kunden hierüber in geeigneter Form. 17.2 plantours & Partner weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Stand: Mai 2023 Sicherungsscheinnummer: 21101442021 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der/des PLANTOURS & Partner GmbH Martinistraße 50 - 52 28195 Bremen gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch nach § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Telefon 030 – 78954770 schadenmeldung@drsf.reise schadenmeldung.drsf.reise Berlin, 01.11.2021 Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Thomas Schreiber Dr. Andreas Gent Geschäftsführer Geschäftsführer plantours & Partner GmbH Martinistraße 50-52 | 28195 Bremen Telefon 04 21 / 1 73 69 - 0 | Fax 04 21 / 1 73 69 35 info@plantours-kreuzfahrten.de | www.plantours-kreuzfahrten.de

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