MS HAMBURG - Kanalinseln

1. Abschluss des Reisevertrages/Verp ichtung des Kunden 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde plantours & Partner den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an; sie kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, SMS etc.) erfolgen. Telefonisch nimmt plantours & Partner regelmäßig, worauf der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, um den Kunden im Nachhinein nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 EGBGB zu informieren; danach soll erst die verbindliche Reiseanmeldung nach Satz 1 erfolgen. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Werktage, bei einer Reiseanmeldung per Telefax oder auf elektronischem Wege 5 Werktage jeweils ab Zugang der Erklärung gebunden. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von plantours & Partner zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel durch die Reisebestätigung erbracht. 1.3 Geht die Annahmeerklärung dem Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist nach Zi er 1.1 Satz 3 zu oder weicht sie von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von plantours & Partner vor. Der Kunde kann dieses durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises) innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang des neuen Angebots annehmen. 1.4 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von plantours & Partner nicht ermächtigt, Vereinbarungen zu tre en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von plantours & Partner hinausgehen oder im Widerspruch zu den vorvertraglichen Informationen stehen. 1.5 Schi s-, Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von plantours & Partner herausgegeben werden, sind für plantours & Partner und deren Leistungsp icht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungsp icht von plantours & Partner gemacht werden. 1.6 Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verp ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen bezogen auf die angemeldeten Gruppenreiseteilnehmer. 2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur nach Maßgabe von § 651t BGB fordern oder annehmen. Den Sicherungsschein erhält der Kunde regelmäßig mit der Buchungsbestätigung. plantours & Partner hat zur Absicherung der Kundengelder einen Vertrag mit dem DRSF, Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, abgeschlossen. 2.2 Von plantours & Partner wird nach Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung in Höhe von maximal 20% des Reisepreises geltend gemacht. 30 Tage vor Reisebeginn ist die Restzahlung – bei Abschluss eines Reisevertrages ab dem 30. Tag vor Reisebeginn die Gesamtzahlung – auf den Reisepreis ist fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in § 651h Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB genannten Grund abgesagt werden kann. 2.3 Kommt der Kunde mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung auf den Reisepreis in Zahlungsverzug, ist plantours & Partner berechtigt, nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und von dem Kunden eine Rücktrittsentschädigung gemäß Zi er 5.2 bis 5.3 zu verlangen. 2.4 Die Reiseunterlagen werden, soweit die Voraussetzungen nach § 651t BGB vorliegen, dem Kunden Zug um Zug nach Eingang der vollständigen Zahlung auf den Reisepreis bei plantours & Partner zugesandt oder ausgehändigt. 3. Leistungsumfang / Leistungsänderungen 3.1plantours & Partner behält sich Änderungen von Reiseausschreibungen in Prospekten/Katalogen vor. Maßgeblich für den Leistungsumfang nach dem Reisevertrag sind die gemäß Art. 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7 EGBGB gemachten Angaben. 3.2 Den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages kann plantours & Partner durch einseitige Erklärung ändern, wenn die Änderung nicht erheblich ist. Die Änderung ist nur wirksam, wenn plantours & Partner den Reisenden gemäß § 651f Abs. 2 BGB informiert hat. 3.3 Liegt ein Fall im Sinne von Zi er 3.2 vor, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt, soweit die geänderte Reiseleistung mit Mängeln behaftet ist; Gewährleistungsansprüche wegen der zulässigen Änderung der Reiseleistung bestehen nicht. 3.4 Bei einer erheblichen Änderung von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages gilt § 651g BGB. 3.5 Verö entlichte Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. plantours & Partner ist grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hin üge am Nachmittag/Abend und Rück üge bereits am Morgen/ Vormittag statt nden. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden Reiseleistung. 3.6 Wegen der Besonderheiten in der Seefahrt weist plantours & Partner darauf hin, dass der Kapitän an Bord eines Schi es die Verantwortung für die an Bord be ndlichen Personen, das Schi selber sowie für die Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen trägt; er übt nicht nur das Hausrecht aus, sondern zeichnet sich auch verantwortlich für die Navigation und die Sicherheit an Bord. Insofern kann es insbesondere aus Witterungs-, Sicherheits- oder allgemeinen schi fahrtsbedingten Gründen zu einer Änderung der Fahrtzeiten und/oder Routen kommen, welche vor Reisebeginn nicht absehbar sind. 4. Preisänderungen 4.1 plantours & Partner behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Kosten für die Beförderung von Personen, Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen sowie Änderung der für die betre ende Reise geltenden Wechselkurse einseitig zu erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine erhebliche Preiserhöhung. Eine erhebliche Preiserhöhung liegt vor, wenn die Erhöhung 8 % des vereinbarten Reisepreises übersteigt; in diesem Falle gilt § 651g BGB. 4.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass plantours & Partner zur Senkung des Reisepreises unter den Voraussetzungen gemäß § 651f Abs. 4 Satz 1 BGB verp ichtet ist. 4.3 Die Änderung des Reisepreises wird berechnet wie folgt: • Ändert sich der Preis für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibsto oder andere Energieträger, erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Berechnung des Leistungsträgers die Weitergabe des geänderten Preises an den Kunden; in allen anderen Fällen werden die vom Leistungsträger pro Beförderungsmittel geforderten Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und der rechnerische Anteil an den Kunden weitergegeben. • Ändern sich Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, wird der geforderte Betrag durch die Zahl der Reisenden geteilt und der rechnerische Anteil an den Kunden weitergegeben. • Ändert sich der für die betre ende Pauschalreise geltende Wechselkurs, wird der rechnerische Anteil der Kursdi erenz an den Kunden weitergegeben. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber plantours & Partner, Martinistraße 50-52, 28195 Bremen zu erklären; ist die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie eingeht. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich. 5.2 plantours & Partner kann gemäß § 651h Abs. 2 BGB angemessene Entschädigungspauschalen festlegen. Die Entschädigung wird danach ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis zum 150. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, vom 149. – 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 89. – 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises, vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises, am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des Reisepreises. 5.3 Dem Kunden bleibt es für den Fall der Geltendmachung eines pauschalierten Entschädigungsanspruchs unbenommen, plantours & Partner nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale. 5.4 plantours & Partner behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit plantours & Partner nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. 5.5 Das Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung zu erklären, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Reiseversicherungen plantours & Partner emp ehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. plantours & Partner bietet Versicherungsleistungen der Allianz AWP P&C S.A., München an. 7. Umbuchungen, Vertragsübertragung 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung der Reiseleistung (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Beförderungsart – im Folgenden „Umbuchung“ genannt) besteht nicht. Eine Umbuchung ist nur in Form des Rücktritts vom geschlossenen Reisevertrag und Abschlusses eines neuen Reisevertrages möglich. 7.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung einzelner Leistungen (außer Reisetermin) vorgenommen, so trägt der Kunde etwaige Mehrkosten; plantours & Partner ist berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt für die Umbuchung von € 50,- pro Reisenden zu erheben. Die Buchung zusätzlicher Reiseleistungen (z.B. Landaus üge) stellt keine Umbuchung dar. 7.3 Für eine Vertragsübertragung auf eine dritte Person gilt § 651e BGB. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch (z.B. vorzeitige Rückreise etc.), hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. plantours & Partner wird sich gleichwohl um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 9. Rücktritt / Kündigung durch plantours & Partner 9.1 Für das Recht zum Rücktritt von plantours & Partner vor Reisebeginn gilt § 651h Abs. 4 BGB. 9.2 plantours & Partner kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der plantours & Partner GmbH, Martinistraße 50-52, 28195 Bremen (im Folgenden „plantours & Partner“ genannt) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250-252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) sowie sonstige Rechtsvorschriften zu Pauschalreisen und füllen diese aus. Reisebedingungen der Plantours & Partner GmbH, Bremen

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