Mein Schiff 5 Adria 2023

Sonnige Adria 13-tägige Erholungsreise Kreuzfahrt mit MEIN SCHIFF 5 durch die Adria und Nachprogramm auf der zauberhaften Insel Kreta 01. – 13. Oktober 2023 Exklusiv für Sie: n Haustürservice zum/vom Flughafen Düsseldorf n 5 Tage Aufenthalt auf Kreta im Anschluss

Sonntag, 01.10.2023 Anreise – Einschiffung auf die MEIN SCHIFF 5. Abfahrt: 22:00 Uhr Abholung von zu Hause und Transfer zum Flughafen Düsseldorf. Flug nach Triest. Einschiffung auf die MEIN SCHIFF 5. Montag, 02.10.2023 Seetag Heute erwartet Sie ein Seetag an Bord Ihres Wohlfühlschiffes. Starten Sie gemütlich in den Tag und genießen Sie die frische Meeresbrise entspannt an Ihrem persönlichen Lieblingsplatz. Dienstag, 03.10.2023 Split, Kroatien Ankunft: 07:00 Uhr, Abfahrt: 19:00 Uhr Zauberhaft auf einer Halbinsel an der kroatischen Adriaküste gelegen erwartet Sie Split. Die von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärte Stadt bietet Ihnen eine Fülle an Sehenswürdigkeiten und Gelegenheiten zum Entdecken und Genießen. Sehenswert ist die historische Altstadt, in deren Mitte der Kaiserpalast des Diokletian das Wahrzeichen der Stadt bildet. Bummeln Sie durch die stadtbekannte Flaniermeile Riva, die am Meer längs der Hafenbucht an der Altstadt liegt. Vom Marjan, einem kleinen, von einem Park bedeckten Berg aus genießen Sie ein wundervolles Panorama. Mittwoch, 04.10.2023 Dubrovnik, Kroatien Ankunft: 07:00 Uhr, Abfahrt: 22:00 Uhr Ganz gleich, ob Sie Dubrovnik auf seiner 25 Meter hohen Stadtmauer umrunden oder durch die malerischen Gassen der Altstadt bummeln – Sie werden seinem Reiz sofort erliegen. Gotische Paläste, der schattige Kreuzgang des Dominikanerklosters oder die reiche Schatzkammer – hier gibt es einiges zu entdecken. Aber spätestens wenn Sie den Blick aufs Meer und die vorgelagerte Insel Lokrum richten, atmen Sie tief ein und verstehen den Leitspruch der Dubrovniker: „Libertas“ – Freiheit! Donnerstag, 05.10.2023 Bar, Montenegro Ankunft: 07:00 Uhr, Abfahrt: 18:00 Uhr Als wichtigster Hafen Montenegros darf Bar auf einer Adria-Kreuzfahrt nicht fehlen. Die Stadt zählt zu den sonnigsten in Montenegro - und auch die Sonnenuntergänge sollte man sich nicht entgehen lassen. Altstadt und Neustadt unterscheiden sich hier wie Tag und Nacht: Während das alte Bar mit Überresten von mehr als 240 Bauten einem archäologischen Museum unter freiem Himmel gleicht, vereint das neue Bar Großstadtflair und Strandurlaub. Freitag, 06.10.2023 Seetag Heute erwartet Sie ein weiterer Seetag an Bord Ihres Wohlfühlschiffes. Gehen Sie in eines der zahlreichen Restaurants & Bistros auf kulinarische Weltreise. Sie haben die Qual der Wahl – ob eine vielfältige Auswahl im Anckelmannsplatz – Buffet-Restaurant oder täglich wechselnde 5-Gänge-Menüs in einem unserer Atlantik Restaurants. Tagsüber erwarten Sie an Bord verschiedene Eissorten von Bruno Gelato. Samstag, 07.10.2023 Souda (Chania, Kreta) Ankunft: 08:00 Uhr, Abfahrt: 18:00 Uhr Antik, malerisch, zauberhaft...Um diesen Flecken schlugen sich bereits die Byzantiner, Venezianer und Osmanen, sodass man heute mit Minarett und Glockenturm, Palast und Ruinen eine der schönsten Stadtkulissen Griechenlands erleben kann. Eine wunderbare Kreuzfahrt neigt sich dem Ende zu. Verabschieden Sie sich mit einem griechischen Ouzo in einer der urigen Tavernen bevor es zurück an Bord geht. Sonntag, 08.10.2023 Heraklion (Kreta) Ankunft: 04:00 Uhr Ausschiffung nach dem Frühstück, Transfer zu Ihrem Hotel. Sonntag, 08.10.2023 bis Freitag, 13.10.2023 Heraklion (Kreta) Entspannter Badeaufenthalt auf Kreta im 4-Sternehotel Aelius Hotel & Spa. Genießen Sie die Annehmlichkeiten des Hotels oder erkunden Sie die Insel. Abenteuerlustige können einfach ins Zentrum von Heraklion gelangen. Lassen Sie sich von der griechischen Gastlichkeit, den reichen Museen sowie den ottomanischen Spuren dieser Stadt verzaubern, tauchen Sie ein Freuen Sie sich auf Sonne, Strand und ganz viel Meer wenn es heißt „Leinen los“ mit Kurs auf Erholung und Entspannung mit unserer Sonderreise durch die Adria. Am 1. Oktober geht es an Bord Ihres Wohlfühlschiffes, der MEIN SCHIFF 5. Genießen und erkunden Sie am ersten Tag auf See die Annehmlichkeiten und das Premium-AllesInklusive Konzept Ihres schwimmenden Hotels. Das erste Ziel ist Split in Kroatien. Das historische Zentrum befindet sich in den Gemäuern einer antiken Palastanlage, dem sogenannten Diokletianpalast. Sightseeing inmitten von römischen Denkmälern, prächtigen Hausfassaden und malerischen Plätzen – all das und noch viel mehr erwartet Sie in Split. Es geht weiter nach Dubrovnik, der Perle der Adria. Umgeben von traumhaften mediterranen Naturlandschaften und vorgelagerten Inseln erwartet Sie eine der bezaubernsten Altstadtkomplexe Europas, der bereits im Jahr 1979 in die Liste des Weltkulturerbes der UNESCO aufgenommen wurde. Dann geht es nach Bar, einer zauberhaften, kleinen Hafenstadt an der Adria in Montenegro. Es folgt Chania mit einer der schönsten Altstädte in ganz Griechenland. Im Anschluss an Ihre Kreuzfahrt erholen Sie sich weiter, wenn Sie 5 Tage im Hotel Aelius Hotel & Spa auf Kreta verbringen. Spazieren Sie hier an den schönsten Stränden der Region zum Abschluss Ihrer Reise. Dubrovnik Knossos auf Kreta Bezaubernde Städte erwarten Sie Traumhafte Ausblicke Chania

in eine einzigartige, faszinierende mediterrane Kultur. Schließlich ist Iraklio eine der südlichsten Städte Europas, hier verbindet sich das Beste östlicher und westlicher Kultur, Schönheit und Zivilisation. Freitag, 13.10.2023 Rückreise Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Düsseldorf. Anschließend Haustürtransfer. Ihr Reiseverlauf auf einen Blick: Datum Stadt/Hafen Ankunft Abfahrt So. 01.10.2023 Haustürabholung und Transfer zum Flughafen Düsseldorf und Flug nach Triest, Einschiffung auf die MEIN SCHIFF 5 Triest, Italien - 22:00 Mo. 02.10.2023 Seetag - - Di. 03.10.2023 Split, Kroatien 07:00 19:00 Mi. 04.10.2023 Dubrovnik, Kroatien 07:00 22:00 Do. 05.10.2023 Bar, Montenegro 07:00 18:00 Fr. 06.10.2023 Seetag - - Sa. 07.10.2023 Souda, Griechenland 08:00 18:00 So. 08.10.2023 Heraklion, Griechenland 04:00 - Ausschiffung, Transfer zum Hotel, Nachprogramm auf Kreta bis zum 13.10.2023 Fr. 13.10.2023 Transfer zum Flughafen, Flug nach Düsseldorf, Haustürtransfer Änderungen der Termine, Route, Liegezeiten sowie Liegeplätze vorbehalten. MEIN SCHIFF 5 Schiffsdaten Bauwerft: Meyer Turku Oy, Finnland Indienststellung: Juli 2016 Flagge: Malta Schiffslänge: 295 m Schiffsbreite: 35,8 m Vermessung: 98.785 BRZ Tiefgang: 8,05 m Anzahl Decks: 15 Antrieb: dieselmechanisch Antriebsleistung: 28.000 kW Geschwindigkeit: max. 21,7 kn Kabinen & Öffentliche Bereiche Passagiere: 2.534 (auf 2-Bett-Basis) Passagierkabinen: 1.267 Restaurants & Bistros: 12 Restaurantfläche: ca. 5.825 m2 Bars & Lounges: 14 Fläche Außendecks: ca. 17.895 m2 Fläche SPA & Sport: ca. 1.800 m2 Besatzungsstärke: ca.1.000 Ihr Nachprogramm: Aelius Hotel & Spa****, Kato Gouves, Kreta Das familiär geführte Hotel, ca. 600m vom Strand entfernt, beeindruckt durch eine hohe Servicequalität und eine komfortable Einrichtung. Die Zimmer sind bequem und modern eingerichtet und bieten viele Annehmlichkeiten wie ein Sat-TV, einen kleinen Kühlschrank und einen Balkon. Im Restaurant wird köstliche griechische und internationale Küche serviert, die Poolbar bietet erfrischende Getränke. Der Hotel eigene Spa-Wellnessbereich bietet neben den verschiedenen Massagen auch wohltuende Dampfbäder und Kosmetikbehandlungen. Kato Gouves zählt zu den Badeparadiesen im Nordosten der Insel mit sandigen Buchten, traditionellen Dörfern und interessanten archäologischen Stätten. Das Dorf befindet sich in einer günstigen Lage in der Nähe des CretAquariums und ist ca. 7 km vom Dorf Chersonisos entfernt. Für Ausflüge in die Region per Bus oder Mietwagen hat das Hotel eine sehr gute Lage. Einkaufs- und Unterhaltungsmöglichkeiten befinden sich ganz in der näheren Umgebung. Zur Stadt Heraklion sind es nur 15 km. Verpflegung im Hotel: Halbpension bestehend aus Frühstück und Abendessen. Bilder ©

Ihr Schiff Die MEIN SCHIFF 5 ist das dritte Schiff der neueren Wohlfühlflotten-Generation von TUI Cruises. Es lässt Sie Ihre Schiffsreise völlig neu erleben. Einfach eine Klasse für sich! In den großzügig und komfortabel ausgestatteten Kabinen fühlen Sie sich sofort zu Hause. Über 85% der Kabinen haben einen Balkon. Der Poolbereich auf Ihrem Wohlfühlschiff mit 25 m Außenpool, Sonnendeck und Whirlpool bietet Ihnen ausreichend Liegestühle zur Entspannung. Bummeln Sie auf dem Promenadendeck und genießen Sie dabei eine frische Brise. Die kulinarische Vielfalt im Atlantik Restaurant Klassik und Mediterran oder die leckeren Fischspezialitäten beim bekannten GOSCH Sylt oder dem Tag- und Nacht-Grill laden zum Verwöhnen ein. Willkommen an Bord – Genießen Sie die MEIN SCHIFF 5 Unsere Sonderpreise für Sie: Zweibett-Außenkabine / Zimmer € 3.890,–*pro Person Zweibett-Balkonkabine / Zimmer € 4.050,–*pro Person *Garantie-Kabine: Die Kabinenzuteilung erfolgt durch die Reederei. Die Kabinen sind nicht sehbehindert. Ihre Kabinennummer erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung! Veranstalter: Apel Cruise Consult GmbH, Neumarkt 14, 04109 Leipzig Für diese Sonderreise gelten die Reise- und Zahlungsbedingungen von Apel Cruise Consult GmbH. Auf allen Reisen, die ihre Anlaufhäfen ausschließlich innerhalb der EU, ist ein Personalausweis, der noch mindestens 3 Monate nach Reiseende gültig ist, ausreichend. Dennoch weisen wir darauf hin, dass alle Gäste grundsätzlich mit einem gültigen Reisepass reisen sollten, da es während der Reise zu unvorhergesehenen Zwischenstopps in einem Nicht-EU-Land durch unvorhersehbare Ereignisse kommen kann. Gilt nur für deutsche Bundesbürger!!! Bei einer Reisestornierung fallen laut AGB Stornogebühren an. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie von uns. Anzahlung: 20 % des Reisepreises p. P. nach Erhalt der Reisebestätigung. Restzahlung 30 Tage vor Reisebeginn. Ihre Zahlung kann per Überweisung, Lastschrift oder per Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD) getätigt werden. Ihre Zahlungen sind gemäß der gesetzlichen Bestimmungen über tourVERS Touristik-Versicherungs-Service GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg versichert. Unsere Leistungen für Sie: n Hinflug nach Triest und zurück von Heraklion/ Kreta ab/bis Düsseldorf n Transfer vom Flughafen zum MEIN SCHIFF 5 n 7 tägige Schiffsreise in der gebuchten Kategorie n Verpflegung an Bord: Premium ALLES INKLUSIVE n Bademäntel in der Kabine n Eigene Espressomaschine in der Kabine n Transfer vom Schiff zum Hotel n 5 Übernachtungen im 4-Sterne Hotel Aelius Hotel & Spa, Kreta n Halbpension (Frühstück und Abendessen) im Hotel n Transfer vom Hotel zum Flughafen in Heraklion n Reisepreis-Sicherungsschein n Begleitung durch den Kreuzfahrt-Service (ab 25 Personen) Nicht im Preis enthalten: Landausflüge, persönliche Ausgaben An Deck Restaurant Zeit für Entspannung Balkonkabine Außenkabine Dessert-Buffet Beratung und Buchung Kreuzfahrt-Service für das Medienhaus in Aachen 09:00 - 17:00 Montag - Freitag Telefon: 0241 5101-555 Telefax: 0241 5101-554 info@kreuzfahrt-hotline.com

Dortmund, im März 2023 MEIN SCHIFF5 / SONNIGE ADRIA / LESERREISE 2023 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, über Ihr Interesse an unserem besonderen Angebot mit MEIN SCHIFF5 „Sonnige Adria“ vom 01. – 13.10.2023 freuen wir uns und übersenden Ihnen beiliegend gerne das ausführliche Informationsmaterial. Die sonnenverwöhnte Adria bietet neben beeindruckenden Altstädten atemberaubende Landschaften und so viel Meer. Besuchen Sie mit MEIN SCHIFF5 bezaubernde Städte entlang der adriatischen Küste und genießen Sie im Anschluß an Ihre Schiffsreise noch einige Tage auf der griechischen Insel Kreta in einem charmnanten Spa Hotel. An Bord von MEIN SCHIFF 5 erwartet Sie eine moderne und geschmackvolle Schiffseinrichtung, viel Platz an Deck, um die Seele baumeln zu lassen, hervorrragende Verpflegung in verschiedenen Restaurants und großzügige Kabinen. Genießen Sie die ausgesuchte Vielfalt im bordeigenen Spa und Sportbereich oder entdecken Sie Ihr Lieblingsrestaurant. Extraklasse ohne Extrakosten – Sie reisen „Premium alles inklusive!“ Dem Wunsch vieler Leser entsprechend, ist bei dieser Reise ein Haustürservice wieder für Sie enthalten. Sie werden mit dem Taxi von zu Hause abgeholt und zum nächsten Buszustieg gebracht, von wo aus Sie dann gemeinsam zum Flughafen fahren. Natürlich bringen wir Sie auch genauso wieder zurück! Ihre Fragen beantworten wir auch gerne persönlich, dafür stehen wir Ihnen Montag - Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung unter: Kreuzfahrt-Service: Tel.: 0241 / 5101-555 Fax: -554 info@kreuzfahrt-hotline.com Kommen Sie mit an Bord, wenn es heißt „Leinen los“ mit Kurs auf Entspannung und Erholung entlang der wunderbaren Adria. Mit freundlichen Grüßen Ihr Kreuzfahrt-Service Iris Diop P.S. Aufgrund der großen Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Bitte gut leserlich ausfüllen 1. Person 2. Person Name Vorname(n) Straße / Hausnummer PLZ / Wohnort Geburtsdatum Telefon Nr. Mobil-Telefon Nr. E-Mail Adresse Bemerkungen Diese Reise ist eine Pauschalreise. Der Veranstalter ist CARARA Kreuzfahrten, Apel Cruise Consult GmbH, Neumarkt 14, 04109 Leipzig. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reiseanmeldung und der Reiseausschreibung im Prospekt. Für den gebuchten Auftrag gelten die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters die den Informationsunterlagen beigefügt waren. Diese habe ich gesehen und verstanden. Ich bin damit einverstanden, das die zur Abwicklung der Reise benötigten Daten vom Veranstalter genutzt werden soweit dies der Vertragsabwicklung oder Kundebetreuung dient. Wichtiger Hinweis: Die Daten werden nach der neuen EU Datenschutzgrundverordnung verwaltet und nicht an Dritte weitergegeben. Ich bin damit einverstanden über neue Angebote schriftlich informiert zu werden. Wenn ich das nicht wünsche, erkläre ich schriftlich Widerspruch. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Datum / Unterschrift des Kunden Reiseanmeldung MEIN SCHIFF 5 Kreuzfahrt durch die Adria und Nachprogramm auf der zauberhaften Insel Kreta Reisedatum: 01. – 13. Oktober 2023 Angebot für eine Versicherung gewünscht? TAS Versicherung Paket-Schutz 1. Person 2. Person TAS Versicherung Rücktritts-Schutz 1. Person 2. Person Jahres-Versicherung 1. Person 2. Person oder Einmal-Versicherung 1. Person 2. Person HAUSTÜRABHOLUNG INKLUSIVE Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an: Kreuzfahrt-Service für MedienhausReisen Gutjahrstr. 12 44287 Dortmund Tel. (02 41) 5101-555 Fax (02 41) 5101-554 info@kreuzfahrt-hotline.com gewünschte Kategorie Versicherungen 1. Person Versicherungen 2. Person Reisepreis pro Person Gesamtreisepreis aller Reisenden

Apel Cruise Consult GmbH • Neumarkt 14 • 04109 Leipzig • Geschäftsführer: Ralf Apel Telefon: 0341 / 22 22 68-0 • Telefax: 0341 / 22 22 68-22 • E-Mail: info@carara.com • Internet: www.carara.com Amtsgericht Leipzig, HRB 23005 • Steuernummer: 231/105 /11493 • USt.-ID-Nr.: DE 219290966 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Firma Apel Cruise Consult GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertrag- lichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 533-0, E-Mail: ruv@ruv.de, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Firma Apel Cruise Consult GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de CARARA Kreuzfahrten (Inh. Carola Apel) | Eine Marke der Apel Cruise Consult GmbH

Versicherungsschein-Nr.: Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Einstandspflicht des Absicherers für die zu erbringenden Leistungen ist auf 1 Million Euro für jeden Insolvenzfall begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringern sich die einzelnen Leistungsansprüche der Reisenden in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag ihrer Ansprüche zum Höchstbetrag steht. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Absicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1 Raiffeisenplatz 1 65189 Wiesbaden 65189 Wiesbaden Telefon: +49 611 533-5859 Was müssen Sie im Schadenfall tun? www.reiseschaden.ruv.de 01 334 50 8912 001 0 11.21 R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 Dr. Edgar Martin Julia Merkel Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung! Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs R+V Allgemeine Versicherung AG Neumarkt 14 01.04.2023 Apel Cruise Consult GmbH 04109 Leipzig 600 90 101073440

Reise- und Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Reisen und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Firma Apel Cruise Consult GmbH als Veranstalter auftritt. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / VerpÀichtung für Mitreisende1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle VertragsverpÀichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese VerpÀichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen InformationspÀichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der SchaltÀäche) „zahlungspÀichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Betätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspÀichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziႇ. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne nochmalige Auႇorderung 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziႇer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen InformationspÀichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziႇer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise- beginn, die nicht den Reisepreis betreႇen3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpÀichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziႇer 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaႇenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Diႇerenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsschluss Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treibstoႇzuschläge oder einer Änderung der für die betreႇende Reise geltenden Wechselkurse oder sonstiger von ihm nicht beeinÀussbaren Abgaben (z.B. Steuern), in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung des Reisepreises möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor ReisebeginnRücktrittskosten5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroႇen worden wären. 5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaႇel berechnet: Das pauschalierte Rücktrittsentgelt pro Person beträgt der Höhe nach: • bis 60 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, • bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, • bis 17 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises, • bis 1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises, • Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.

5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpÀichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziႇern und zu begründen. 5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpÀichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und PÀichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt i. H. v. € 50,- pro Reisenden erheben. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziႇer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese VerpÀichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens derMindestteilnehmerzahl 8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl (MTZ) beziႇert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von InformationspÀichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. MitwirkungspÀichten des Reisenden 10.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält. 10.2. Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaႇen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpÀichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 11. Beschränkung der Haftung11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte AusÀüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder OrganisationspÀichten des Reiseveranstalters ursächlich war. 12. Geltendmachung von AnsprüchenFa. Apel Cruise Consult GmbH · Neumarkt 14 · 04109 Leipzig · Tel.: +49 (0)341 2222680 · Fax: +49 (0)341 22226822 · E-Mail: oႈce@carara.com. 12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpÀichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaႇen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene PÀichten verletzt hat. 14. Reiseversicherungen Reisen (in andere Länder) sind mitunter mit erhöhten Belastungen und auch Gefahren für den Reisenden verbunden. Der Veranstalter emp¿ehlt zur eigenen Sicherheit des Reisenden den Abschluss folgender Versicherungen: • Reise - Rücktrittskostenversicherung, • Reise - Abbruchversicherung, • Reise - Gepäckversicherung, • Reise - Unfallversicherung, • Reise - Auslandskrankenversicherung, • Reise - HaftpÀichtversicherung. Die vorgenannten Versicherungen können Sie über den Veranstalter abschließen. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, muss der Reisende auch die Versicherung unverzüglich benachrichtigen. Veranstalter: Apel Cruise Consult GmbH Neumarkt 14 • 04109 Leipzig Telefon: +49 (0) 341 22 22 68-0 Telefax: +49 (0) 341 22 22 68 -22 E-Mail: oႈce@carara.com Internet: www.carara.com Geschäftsführer: Ralf Apel Amtsgericht Leipzig HRB 23005 AGB 2022/2023 | Stand: Dezember 2022 Technischer Hinweis: Über notwendige Änderungen der Fahrzeiten und/oder Reiserouten entscheidet allein die für das Schi verantwortliche Reederei. Alle im Prospekt genannten Fahrzeiten sind Richtzeiten. Sollte eine Reisestrecke wegen Hoch- oder Niedrigwasser oder anderer, nicht vorhersehbarer Störungen nicht befahrbar sein, so behalten sich die Reederei bzw. der Veranstalter das Recht vor, die Gäste mit anderen Verkehrsmitteln zu befördern. Eventuell ist eine vorzeitige Beendigung der Reise, der Umstieg auf ein anderes Schi oder sind Hotelübernachtungen erforderlich.

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