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Reisebedingungen von M-TOURS Erlebnisreisen ab dem 20.10.2021 Auszug aus den Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen der M-TOURS Erlebnisreisen GmbH (nachstehend M-TOURS Erlebnisreisen genannt) Die vollständigen Reisebedingungen finden Sie unter https://www.m-tours.de/agb Sie werden Bestandteil des zwischen MTOURS Erlebnisreisen und dem Kunden geschlossenen Vertrages und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. 1.2 Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) vorgenommen werden, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde. 1.4 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch M-TOURS Erlebnisreisen zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird M-TOURS Erlebnisreisen dem Kunden die den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform aushändigen. 1.5 Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von M-TOURS Erlebnisreisen vor, an das M-TOURS Erlebnisreisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern M-TOURS Erlebnisreisen auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 13 EGBGB erfüllt hat. Die Annahme des Kunden erfolgt durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder vollständige Zahlung gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen. 1.6 M-TOURS Erlebnisreisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften bei Pauschalreiseverträgen, die im sogenannten Fernabsatz abgeschlossen wurden (z.B. über Briefe, Telefonanrufe, E-Mails, Telemedien oder Online-Dienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte (siehe hierzu auch Ziffer 6.). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Kunde den Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen hast, es sei denn, die Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehenden Wunsch des Kunden geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1 M-TOURS Erlebnisreisen hat zur Sicherung der Kundengelder eine Insolvenzversicherung bei der TourVERS, Borsteler Chausse 51, 22453 Hamburg abgeschlossen. 2.2 Mit Zustandekommen des Reisevertrages und der Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von §§ 651r, 651t BGB, der Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise enthält, hat der Kunde in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zuzüglich etwaiger Kosten einer abgeschlossenen Versicherung zu leisten. Liegt dem Reisevertrag ein individuell unterbreitetes Angebot zugrunde, gilt abweichend von dieser Regelung die dort ausgewiesene Anzahlungshöhe. Von M-TOURS Erlebnisreisen lediglich vermittelte Leistungen können je nach Zahlungsbedingungen der Leistungsträger abweichende Fälligkeiten haben, über die der Kunde vor Vertragsschluss informiert wird. 2.3 Abweichend von Ziff. 2.2 kann der volle Reisepreis für eine Pauschalreise auch ohne die Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung eingeschlossen ist und der Reisepreis 500 EUR nicht übersteigt. 2.4 Die Anzahlung ist 14 Tage nach Buchung fällig. Der restliche Reisepreis ist 4 Wochen vor Abreise fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den Gründen von Ziff 9.b abgesagt werden kann. Bei Überweisungen aus dem Ausland hat der Kunde die zusätzlich anfallenden Gebühren für Auslandsüberweisungen vollständig zu tragen. Bei Buchungen, die weniger als zwei Wochen vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Aushändigung der Rechnung inkl. des Sicherungsscheines fällig. 2.5 Prämien für vermittelte Versicherungen, Rücktrittsentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig. Aufwendungen für das Besorgen von Visa (z.B. Visagebühren) werden, sobald der Kunde M-TOURS Erlebnisreisen mit der Visabeantragung beauftragt hat, ebenfalls unmittelbar in Rechnung gestellt und fällig. 2.6 Die Reiseunterlagen werden ausschließlich nach erfolgter Gutschrift des gesamten Reisepreises auf dem Konto von M-TOURS Erlebnisreisen ausgehändigt oder zugesandt. Bis zur vollständigen Bezahlung des Reisepreises steht M-TOURS Erlebnisreisen gegenüber dem Kunden ein. Leistungsverweigerungsrecht zu. 2.7 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, so ist M-TOURS Erlebnisreisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunden die Rücktrittskosten gemäß Ziffer 6 zu berechnen. M-TOURS Erlebnisreisen behält sich vor, die durch die Nicht- bzw. die unvollständige Zahlung anfallenden Mehrkosten (z. B. Bankgebühren, Rücklastschriftgebühren, etc.) weiterzubelasten und bei erfolgter Mahnung eine Mahnkostenpauschale von 3 € zu erheben. Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. 2.8 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h., wenn zwischen Buchung und Reisebeginn 28 Tage oder weniger liegen, ist der Reisepreis Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungsscheines zu zahlen. 2.9 Bei Währungsumrechnungen gilt der Kurs des Abrechnungsdatums und nicht der des Datums der Buchung. M-TOURS Erlebnisreisen haftet nicht für Kursdifferenzen. Bei Belastung im Ausland können zusätzliche Gebühren von der Bank erhoben werden. 3. Leistungen 3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von M-TOURS Erlebnisreisen sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung und den gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gemachten Angaben. Etwaige Nebenabreden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung von M-TOURS Erlebnisreisen auf einem dauerhaften Datenträger. 3.2 Hotel-, Orts- oder Schiffsprospekte, die nicht von M-TOURS Erlebnisreisen herausgegeben werden, sind für MTOURS Erlebnisreisen nicht bindend. 3.3 Dritte sind nicht befugt, von den Reisebedingungen oder den Ausschreibungen von M-TOURS Erlebnisreisen abweichende Zusagen zu machen und/oder Vereinbarungen zu treffen. Besondere Kundenwünsche müssen durch M-TOURS Erlebnisreisen ausdrücklich schriftlich bestätigt werden, um Vertragsbestandteil zu werden. 3.4 Leistungen, die als Fremdleistungen direkt vom Kunden bei Drittunternehmen gebucht werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von M-TOURS Erlebnisreisen (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Rundfahrten, Ausstellungen, etc.). 4. Leistungsänderungen 4.1 M-TOURS Erlebnisreisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung oder Abweichung der Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zu erklären. 4.2 M-TOURS Erlebnisreisen verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich gem. § 651f II BGB auf einem dauerhaften Datenträger in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer erheblichen Änderung der Reise ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn M-TOURS Erlebnisreisen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen geltend zu machen. 4.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 5. Preisänderungen M-TOURS Erlebnisreisen behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung, Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 5.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann M-TOURS Erlebnisreisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann M-TOURS Erlebnisreisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann M-TOURS Erlebnisreisen vom Kunden verlangen. 5.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und Eintrittsgebühren gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 5.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrags kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für M-TOURS Erlebnisreisen verteuert hat. 5.4 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat M-TOURS Erlebnisreisen den Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Kunde berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn M-TOURS Erlebnisreisen eine solche Reise ohne Mehrpreis anbieten kann. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Änderung des Reisepreises durch M-TOURS Erlebnisreisen geltend zu machen. Dem Kunden wird empfohlen, dies auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.5 M-TOURS Erlebnisreisen ist gem. § 651f IV BGB verpflichtet, bei einer Verringerung der unter Ziff. 5.1-5.3 genannten Kosten den daraus resultierenden und vom Kunden bezahlten Mehrbetrag unter Abzug der tatsächlich entstandenen Verwaltungskosten an den Kunden zu erstatten. 6. Reiserücktritt durch den Kunden 6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber M-TOURS Erlebnisreisen zu erklären. Sofern die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 6.2 Bei einem Rücktritt des Kunden vor Antritt der Reise steht M-TOURS Erlebnisreisen anstelle des Reisepreises eine Rücktrittsentschädigung zu (§ 651h BGB), sofern M-TOURS Erlebnisreisen den Rücktritt nicht zu vertreten hat und/oder keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und ihre Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 6.3 M-TOURS Erlebnisreisen kann anstelle des konkret berechneten Entschädigungsanspruchs die folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung geltend machen: a) Busreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 25% ab 29. -22. Tag vor Reisebeginn 30% ab 21. – 15. Tag vor Reisebeginn 40% ab 14. – 10. Tag vor Reisebeginn 55% ab 9. – 7. Tag vor Reisebeginn 75% ab 6.– 2. Tag vor Reisebeginn 80% ab 1. Tag vor Reisebeginn bis Reiseantritt 90% des Reisepreises b) Flugreisen Europa bis 61 Tage vor Reisebeginn 10% ab 60. - 46. Tag vor Reisebeginn 30% ab 45. - 31. Tag vor Reisebeginn 60% ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 70% ab 14. - 2. Tag vor Reisebeginn 80% am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises c) Schiffspauschalreise bis 90 Tage vor Reiseantritt 20 % ab 89. - 31. Tag vor Reisebeginn 40% ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 60% ab 14. - 2. Tag vor Reisebeginn 85% am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90 % des Reisepreises d) Zugpauschalreisen bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 % ab 44. - 30. Tag vor Reisebeginn 30% ab 30. - 15. Tag vor Reisebeginn 50%

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