AMERA Die "Prinzessin" elegant – großzügig – familiär Der Zauber Norwegens zwischen Fjorden, Nordkap und Spitzbergen AMR 101: 08.07. – 24.07.2023 Beratung und Buchung: Kreuzfahrt-Service Tel.: 0241 / 5101 – 555 Fax: 0241 / 5101 – 554 info@kreuzfahrt-hotline.com Mo.-FR. 9 bis 17 Uhr Special: Bustransfer nach Bremerhaven und zurück zum Sonderpreis von € 49,- pro Person
MS AMERA – ERLEBNISREISE Unsere Prinzessin! Unsere »Prinzessin« strahlt einen besonders hohenWohlfühlfaktor aus. Die schicke Silhouette,das große Platzangebot in großzügig gestalteten Räumlichkeiten mit viel maritimem Flair und die Vielzahl an komfor- tablen Außenkabinen machen MS Amera zu einem Schmuckstück der Phoenix-Hochseeflotte. In Kombination mit herzerfrischendem Service, einem ausgesuchten Speisen- und Getränkeangebot, vielfältigen Möglichkeiten für Sport,Spaß und Entspannung sowie unterhaltsamenVorträgen und Showveranstaltungen der Extraklasse ergibt dies alles ein rundum gelungenes Phoenix-Urlaubsschiff, auf dem Sie sich einfach wohlfühlen werden.Das große Raumgefühl und die spürbare Nähe zum Wasser sind die großen Stärken dieses eleganten Liners, der Sie mit seiner Charme-Offensive sicher verzaubern wird. Mit maximal 835 Gästen bietet das über 39.000 BRZ große und 205 m lange Schiff eine zu unserer "Willkommen zu Hause"-Philosophie passende, familiäre Atmosphäre und ist gleichzeitig angenehm geräumig. Dennoch klein genug, um sich auf Phoenix-typische, weltweite Reiserouten begeben und Reiseziele ansteuern zu können,die größeren Schiffen verwehrt bleiben. An Bord erwarten Sie, genau wie auf den anderen Phoenix-Schiffen, kulinarische Highlights zu diversen Veranstaltungen in verschiedenen Restaurants.Sie können diese genießen,wo Sie möchten.Entweder bei freier Platzwahl in einem der Hauptrestaurants mit langerTischzeit oder am Lido-Buffet.Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,sich für einen besonderen Abend einen Tisch in Pichler's Spezialitätenrestaurant zu reservieren. Für einen schönen Ausklang des Tages sorgen zahlreiche Bars, Lounges und Cafés auf verschiedenen Decks, innen wie außen. Ob im Fitness-Center, am Außenpool, auf dem Jogging Deck oder im Wellness-/Beauty- und Spa-Bereich – Möglichkeiten gibt es viele.Lassen Sie es sich beim Sport, in der Sauna oder bei einer Massage gut gehen. Tagsüber erwarten Sie zahlreiche Programmangebote sowie Lektorate und abends tolle Show-Unterhaltung und Live-Musik. Die Schiffs- und Hotelführung an Bord liegt auch hier in den vertrauten Händen unserer Partner BSM/Zypern (Reederei) und sea chefs (Hotel). Besonders beliebt und an Bord vorhanden:die Rundum-Promenade,der Ausguck über die Brücke und viele weitere Freiflächen.Hier kann man dem Meer ganz nah sein. Gute Reise! Im Reisepreis eingeschlossen: • Schiffsreise in der gewählten Kabinenkategorie • Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen • Vollpension an Bord (auf Wunsch: Schonkost und vegetarisch) • Tischwein und Saft des Tages zu den Mittag- und Abendessen • Willkommens- und Abschiedscocktail, Galadinner • Bordveranstaltungen • Kapitänsdinner • Alle Kabinen mit Sat-TV, Klimaanlage,Telefon, Safe und Obstkorb mit frischen Früchten • Benutzung der Bordeinrichtungen und Liegestühle • Praktische Phoenix-Tasche • Bademäntel zur Benutzung • Betreuung durch ein erfahrenes deutschsprechendes Phoenix- Reiseleiter- und Gastgeber-Team • Reiseführer bzw. Länderinformationen Sonderleistung Ihrer Zeitung: • Bustransfer ab/bis Köln zum Sonderpreis von € 49,- pro Person Im Reisepreis nicht eingeschlossen: • Ausgaben des persönlichen Bedarfs,wieWäscherei,Telefon • Ausflugsprogramme • Trinkgelder nicht obligatorisch.Eine Extra-Belohnung ist jedoch willkommen und international üblich Reiseverlauf Kommen Sie an Bord IhresWohlfühlschiffes MSAmera und genießen Sie schönste sommerliche Reiseimpressionen zwischen Bremerhaven und Spitzbergen.Unterwegs erleben Sie die Schönheit der norwegischen Landschaft,wenn Ihre Amera durch schroff aufsteigende Fjorde vorbei anWasserfällen und kleinen Dörfern kreuzt.Kleinere und größere Städtchen bieten die perfekte Kulisse für Ihre Landausflüge,und an Bord verwöhntman Siemit kulinarischen Leckereien und bester Unterhaltung. Eine perfekte Kombi für IhrenTraumurlaub! Der Zauber Norwegens zwischen Fjorden, Nordkap und Spitzbergen • Magische Momente in der Naturregion Spitzbergen • Zwischen beeindruckenden Fjorden und historischem Hanseviertel • Einzigartige Lofoten und Premiere in Mo i Rana und Egersund
Veranstalter der Reise: Phoenix Reisen GmbH, Pfälzer Str. 14, 53111 Bonn • Reiseversicherungen,wie z.B.Kranken- / Unfall- und Reiserücktrittskostenversicherung. Bitte lassen Sie sich bei Buchung beraten. Reisedokumente für deutsche Staatsbürger: Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Impfbestimmungen für deutsche Staatsbürger gegen Covid-19: Impfschutz für alle Gäste ab 12 Jahren notwendig! Sollte Ihre Grundimmunisierung (bestehend aus 2 Impfungen) länger als 3 Monate zumAbreisetermin her sein, ist eine Auffrischungsimpfung (Booster) oder ein Genesenen-Nachweis (gültig ab 29Tage bis 90Tage nach dempositiven PCR-Testergebnis) zum Reiseantritt erforderlich.Verfügen Sie zusätzlich zur Grundimmunisierung über mindestens eine Auffrischungsimpung, erfüllen Sie, unabhängig vom Datum dieser Impfung, unsere aktuellen Reisebestimmungen. Für den Check-In an Bord benötigen Sie Ihr EU Covid-19 Impfzertifikat mit QR-Code und ggfs. zusätzlich Ihr EU Covid-19 Genesenenzertifikat (jeweils digital oder in Papierform). Die Vorlage dieses Zertifikats bzw. dieser Zertifikate mit QR-Code ist seitens der Behörden zwingend erforderlich, andernfalls muss die Einschiffung verwehrt werden. Zusätzlich wird ein zertifiziertes, negatives Antigen- Schnelltest-Ergebnis benötigt, das vom Einschiffungstag oder maximal vom Vortag sein darf.Für ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren ist dieTeilnahme mit einem zertifizierten,negativenAntigen-Schnelltest-Ergebnis möglich (vomEinschiffungstag oder maximal vomVortag).Detaillierte Informationen erhalten Sie mit Ihren Reiseunterlagen. (Stand 10.08.2022.Änderungen vorbehalten.) Gesundheitsrisiken: Der Reisende sollte sich ärztlichen Rat zu Gesundheitsrisiken einholen. Diese Reise kann u.U. für Gäste mit eingeschränkter Mobilität in Teilen nur bedingt geeignet sein. Es gibt ein gesondertes Hygienekonzept an Bord.Nähere Informationen hierzu erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Ausflüge online buchbar: Alle Ausflüge sind ab ca. 2 Monate bis 5Tage vor Abreise im Internet unter www.phoenixreisen.com, "Mein Phoenix" buchbar.Die Zahlung erfolgt an Bord. Reise- und Geschäftsbedingungen: Es gelten die allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen von Phoenix Reisen sowie die Unterrichtung der Gäste einer Pauschalreise gemäß EU Richtlinie EU 2015/2302. Sicherungsschein: Den Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung. AMR 101: 08.07. – 24.07.2023 (16 Tage) 2023 Hafen An Ab Ausflugsbeispiele Sa 08.07. Bremerhaven - Einschiffung ab ca. 15 Uhr Bremerhaven - 18:00 So 09.07. Urlaub auf See - - Mo 10.07. Vik / Norwegen D 08:00 19:00 Überlandfahrt Vik, Voss, Flåmbahn Kreuzen im Sognefjord - - Di 11.07. Erholung auf See - - Mi 12.07. Mo i Rana / Norwegen 09:00 17:00 Stadt & Umgebung, Svartisen-Gletscher Do 13.07. Kreuzen im Narvikfjord - - Narvik / Norwegen 09:00 18:00 Landschaftsfahrt zum PolarPark, Mit der Gondelbahn auf den Fagernesberg, Fahrt mit der Ofotbahn Nordnorwegische Innenpassage *) - - Fr 14.07. Tromsø / Norwegen 08:00 18:00 Tromsø Panoramafahrt, Tromsø mit Eismeerkathedrale und Polaria Erlebniszentrum, Polarmuseum und Besuch bei den Huskies Sa 15.07. Honningsvåg / Nordkap / Norwegen 09:00 18:00 Fischerdorf Skarsvåg, Transfer zum Nordkap, KönigskrabbenSafari mit dem Schlauchboot So 16.07. Kreuzen im Nordpolarmeer - - Mo 17.07. Spitzbergen*) - Zur Auswahl stehendes Programm am 17.07./18.07. Kreuzen im: Eisfjord - Tempelfjord - Billefjord - Trygghamna-Bucht - Adventsfjord - Van Mijenfjord *) Di 18.07. Passagen: Brucebyen/Adolfbukta - Pyramiden - Ymerbukta - Nordenskjøld-Gletscher Besuch von: Longyearbyen und/oder Barentsburg *) Mi 19.07. Urlaub auf See - - Do 20.07. Raftsund / Lofoten / Norwegen -Durchfahrt- Svolvær / Lofoten / Norwegen D 12:00 19:00 Rundgang durch Svolvær, Rundfahrt mit Lofoten- Museum, Svolvær und Henningsvær, Landschaftsfahrt mit Wikingermuseum Fr 21.07. Überqueren des Polarkreises - - Sa 22.07. Kreuzen in der Schärenlandschaft - - Bergen / Norwegen 09:00 18:00 Historische Stadtwanderung mit Bryggen, Panoramafahrt in der Umgebung von Bergen, Fantoft Stabkirche und Umgebung, Wanderung Berg Fløien, Hardanger mit Besuch Apfelciderhof So 23.07. Egersund / Norwegen 07:00 12:00 Spaziergänge Mo 24.07. Bremerhaven 09:00 - Ausschiffung ab ca. 9 Uhr D Schiff auf Reede, Ausbooten wetterabhängig *) Alle Passagen und Landgänge vorbehaltlich Wetter-, Eis und Tidensituation, behördlicher Vorgaben, Lotsenverfügbarkeit und Kapitänsentscheidung Preise AMR 101 Alle Preise in a pro Person Kat. Kabine Lage Deck E 2-Bett innen diverse Decks 3.099,- K 2-Bett 1) außen Saturn 4.099,- L 2-Bett zur Alleinbenutzung außen Saturn 5.899,- Q 2-Bett Superior mit Balkon 1) außen Apollo 6.199,- S 2-Bett-Junior-Suite mit Balkon 1) B) außen Jupiter 7.499,- 1) Preis für Erwachsene im Zusatzbett 1.500,- Kinderpreis für ein Kind von 2-11 Jahren bei Unterbringung im Zusatzbett 400,- Jugendpreis für einen Jugendlichen von 12-19 Jahren bei Unterbringung im Zusatzbett 500,- 1) Einige dieser Kabinen verfügen über ein Zusatzbett (Schlafsofa).Reservierung ist nur möglich bei Buchung der gesamten Kabine. B) Kabinen 1016 und 1019 (Kat. S) sind behinderten-/rollstuhlfreundlich Phoenix-Gold-Service: Bei Buchung einer Kabinenkategorie mit dem Phoenix-Gold-Logo erwartet Sie der Phoenix-Gold-Service, wie z.B. separate Einschiffung in deutschen Häfen, Begrüßungsüberraschung, frische Blumen, Coppeneur-Pralinen, 1 Flasche Champagner, Minibar mit Getränkeauswahl inklusive, 3 GB Internetzugang frei, 2 hochwertige Ferngläser pro Kabine zur Benutzung an Bord, ein spezielles Kosmetik-Set im Bad und Priorität bei Landgängen. Zusätzlich steht Ihnen die Gold-Lounge auf dem Lido-Deck (Deck 11) von 08:00-20:00 Uhr exklusiv zur Verfügung. Ab einer Reisedauer von 7 Tagen erhalten Sie zusätzlich folgenden Service: 1 x Sekt-Kabinen-Frühstück pro Person/Reise, Kapitänsempfang, Einladung zum Kapitänstisch (Gäste der Kat.W),1 x 25 Minuten Massage oder Beauty-Behandlung pro Person/Reise, kostenloser Wäscheservice. Falls bei Flügen Business-/First-Class möglich ist, erhalten Sie das Angebot bevorzugt. Phoenix-Silber-Service: Bei Buchung einer Kabinenkategorie mit dem Phoenix-Silber-Logo erwartet Sie der Phoenix-Silber-Service, wie z.B. separate Einschiffung in deutschen Häfen, Begrüßungsüberraschung, frische Blumen, Coppeneur-Pralinen, 1 Flasche Sekt, Kapitänsempfang (ab einer Reisedauer von 7 Tagen). Preise
MS Amera auf einen Blick: Größe: 39.051 BRZ Länge: 205 m Breite: 29 m Tiefgang: ca. 7,25 m Decks/Stockwerke: 9 Baujahr: 1988 als Royal Viking Sun, ab 2000 Seabourn Sun, ab 2002 Prinsendam, seit 2019 MS Amera, regelmäßige Renovierungen, zuletzt Sommer 2021 Antrieb: Wärtsilä-Sulzer, 4 x 7.179 PS Stabilisatoren: Flossenstabilisatoren Blohm & Voss Reisegeschwindigkeit: 15-18 Knoten Reederei: BSM/Zypern Hotel: sea chefs Flagge: Bahamas Schiffsbesatzung: ca. 420-440, meist europäisch und philippinisch (Offiziere zumeist deutsch und europäisch) Passagiere: maximal 835, meist deutsche Gäste Klassifikation: Lloyd's Register Sat.-Kommunikation: Navigation, Telefon, Internet Netzspannung: 110 V und 220 V Wechselstrom, 60 Hertz Stromspannung Bad: 220 V / 110 V / 60 Hertz / 40 Watt Bordwährung: EURO, VISA, MasterCard und deutsche girocards werden akzeptiert, Abrechnung in EURO Bordsprache: deutsch Reiseleitung: deutsch, ca. 12-14 Reiseleiter Restaurants: 4 Kabinenausstattung: Alle Kabinen mit zwei Betten (tlw. zusammenstellbar), einige Kabinen mit zusätzlichem Schlafsofa. Alle Kabinen mit Dusche/WC o. Bad/WC, Klimaanlage, SAT-TV (Empfang abhängig vom Fahrgebiet), WLAN mit eigenem Endgerät (Empfang abhängig vom Fahrgebiet, nicht inkl.). Superior-Kabinen/Junior-Suiten/Suiten mit privatem Balkon mit 2 Stühlen und 1 Tisch Aufzüge/Lifts: 4 Rollstuhlfreundlich: nur bedingt Sport & Wellness: 1 Außenpool, 2 Whirlpools, Joggingpfad, Minigolf, Shuffleboard, Fitness-Center, Spa/Wellnessbereich mit Saunalandschaft, Beauty- und Friseursalon (teils gegen Gebühr) Kabinenbeispiele 2-Bett, Superior, Balkon, Salon-/Apollo-Deck (Kat. P, Q, Q1) 2-Bett, außen, diverse Decks (Kat. I, K, L, M, N, O) 2-Bett, Royal-Suite, Balkon, Panorama-Deck (Kat. W) 2-Bett, innen, diverse Decks (Kat. D, E, G) Ihr stilvolles Zuhause auf allenWeltmeeren
Dortmund, im Oktober 2022 LESERREISE NORDKAP / SPITZBERGEN 2023 mit MS AMERA Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, über Ihr Interesse an unsere Leserreise „Nordkap / Spitzbergen“ mit MS AMERA vom 08. – 24.07.2023 freuen wir uns und senden Ihnen beiliegend das ausführliche Informationsmaterial. Genießen Sie schönste sommerliche Reiseerlebnisse auf dem Weg nach Spitzbergen. Erleben Sie die Schönheit der norwegischen Landschaft, wenn Ihr Schiff durch aufsteigende Fjörde vorbei an Waserfällen und kleinen Dörfern kreuzt. Freuen Sie sich auf magische Momente in der Naturregion Nordkap/Spitzbergen. Ihr schwimmendes Hotel MS AMERA ist immer mit dabei. Hier erwartet Sie ein prächtiges Platzangebot innen wie außen. Mit viel Charme, Komfort und Gemütlichkeit macht sich das Schiff am deutschen Kreuzfahrtmarkt immer beliebter. Bestens ausgestattet bietet Ihnen MS AMERA moderne Kreuzfahrt im klassischen Gewand. Als besondere Leistung erhalten unsere Leser-/innen den Bustransfer ab/an Köln zum Preis von € 49,-- pro Person! Für unsere Leserschaft hat uns der Veranstalter ein eigenes Kontingent zur Seite gestellt. Die Kategorien entnehmen Sie bitte dem Reisefolder. Natürlich können wir auch alle anderen Kategorien gerne für Sie anfragen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich/telefonisch gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns Montag - Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter: Kreuzfahrt-Service: Tel.: 0241 / 5101-555 Fax: -554 info@kreuzfahrt-hotline.com Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine solche Versicherung bereits abgeschlossen haben. Kommen Sie mit an Bord wenn es heißt „Leinen los“ mit Kurs auf beeindruckende Landschaften im Norden. Mit herzlichen Grüßen Ihr Kreuzfahrt-Service Iris Diop P.S.: Aufgrund der zu erwartenden Nachfrage und der begrenzten Option unseres Kontingentes, empfehlen wir Ihnen eine zeitnahe Entscheidung.
Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Datum / Unterschrift des Kunden Reiseanmeldung gewünschte Kat./Kabine Versicherungen p.P. Bustransfer p.P. Reisepreis p.P. Gesamtreisepreis aller Reisenden Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück. Versicherung gewünscht? RRV ja nein Preis p. P.: Kompaktschutz ja nein Preis p. P.: Veranstalter ist Phoenix Reisen GmbH, Pfälzer Str. 14, 53111 Bonn. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschreibung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben von Phoenix Reisen GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der Kreuzfahrt-Service mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte dies nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form. Zauberhaftes Norwegen Nordkap & Spitzbergen MS AMERA 08. – 24.07.2023 Bitte gut leserlich ausfüllen 1. Person 2. Person Name Vorname(n) Straße / Hausnummer PLZ / Wohnort Geburtsdatum Nationalität Telefon Nr. Mobil-Telefon Nr. E-Mail Zusätzlich buchbar: Bustransfer ab/an Köln/Deutz oder Bonn zum Schiff und zurück € 49,-- p.P. ja nein Haustürservice zum/vom Bustransfer auf Anfrage. Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an: Kreuzfahrt-Service für das Medienhaus in Aachen Gutjahrstr. 12 44287 Dortmund Tel. (02 41) 5101-555 Fax (02 41) 5101-554 info@kreuzfahrt-hotline.com
189 Reise-Rücktrittsversicherung* Bei außerplanmäßigem Rücktritt von der Buchung oder verspätetem Reiseantritt aus versichertem Grund erstatten wir die vertraglich geschuldeten Stornokosten bzw. die HinreiseMehrkosten. • Versicherungssumme bis zur Höhe des jeweiligen Reisepreises Urlaubsgarantie* • zusätzlicher Kostenersatz bei Reiseabbruch, bei vorzeitiger oder verspäteter Rückreise Reise-Krankenversicherung Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstatten wir Ihnen die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie medizinisch sinnvolle Rücktransporte (auch Rettungsflüge) Reise-Unfallversicherung • Versicherungssumme je versicherte Person: im Todesfall** 20.000,– EUR im Invaliditätsfall bis zu** 40.000,– EUR Ihr Phoenix Reiseschutz Für Seereisen * Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,– EUR je versicherte Person. In den anderen Sparten: Kein Selbstbehalt. ** Versicherungssumme bei Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 10.000,– EUR. *** Erhöhung der Grunddeckung auf max. 5.000,– EUR möglich: bei 1.000,– EUR p.P. zzgl. 8,– EUR (Code GS3000), bei 2.000,– EUR p.P. zzgl. 16,– EUR (Code GS4000), bei 3.000,– EUR p.P. zzgl. 24,– EUR (Code GS5000) Sollte Ihr Reisepreis in den Prämientabellen nicht aufgeführt sein, erfragen Sie die Prämien bitte bei Phoenix Reisen oder in Ihrem Reisebüro. Abschlussfrist: Bitte schließen Sie Ihre Reiseversicherung spätestens 30 Tage vor Reisebeginn ab. Zu Ihrer Sicherheit empfehlen wir den Versicherungsabschluss sofort bei Buchung. Bei nachträglichem Abschluss (Bearbeitungsgebühr 5,– EUR pro Buchung) beachten Sie bitte die jeweiligen Abschlussfristen. Hinweis: Die hier genannten Prämien gelten für alle Abschlüsse bis zur Verö entlichung des neuen Katalogs, mindestens jedoch bis zum 30.11.2022. Für Neuabschlüssen ab dem 01.12.2022 behält sich der Reiseversicherer, HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, eine Prämienänderung vor. Diese Informationen geben den Versicherungsumfang nur beispielhaft wieder. Die kompletten Bedingungen erhalten Sie bei Phoenix Reisen, in Ihrem Reisebüro oder unter www.PhoenixReisen.com. Sie können die Bedingungen auch im Internet unter www.hmrv.de/avb abrufen. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen VB-RKS 2021 (T-D) der HanseMerkur Reiseversicherung AG. Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren: Schlichtungsversuche und Beschwerden können – wenn eine Einigung mit der HanseMerkur nicht erzielt werden kann – an folgende Schlichtungs- und Beschwerdestellen gerichtet werden: Zuständig für alle Versicherungszweige: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, www.versicherungsombudsmann.de A 121 04.22 Zuschlag für Verlängerung ab dem 32. Reisetag 5,50 EUR (Code VPS) pro Tag/pro Person. Reise-Rücktritt + Urlaubsgarantie Beinhaltet lediglich die Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie Reisepreis bis EUR pro Person Einzelperson EUR Code 500,– 30,– S+500 750,– 38,– S+750 1.000,– 50,– S+1000 1.500,– 65,– S+1500 2.000,– 87,– S+2000 3.000,– 138,– S+3000 4.000,– 193,– S+4000 6.000,– 307,– S+6000 8.000,– 395,– S+8000 10.000,– 439,– S+10T 20.000,– 7,0 % vom Reisepreis S+20T 40.000,– 8,3 % vom Reisepreis S+40T 60.000,– 10,4 % vom Reisepreis S+60T Premiumschutz Beinhaltet alle Leistungen dieser Seite exkl. Corona-Reiseschutz, bis 31 Tage Reisepreis bis EUR pro Person Einzelperson EUR Code 500,– 49,– PS500 750,– 64,– PS750 1.000,– 76,– PS1000 1.500,– 96,– PS1500 2.000,– 128,– PS2000 3.000,– 182,– PS3000 4.000,– 259,– PS4000 6.000,– 373,– PS6000 8.000,– 461,– PS8000 10.000,– 538,– PS10T 20.000,– 8,0 % vom Reisepreis PS20T 40.000,– 9,4 % vom Reisepreis PS40T 60.000,– 10,9 % vom Reisepreis PS60T Corona-Reiseschutz Als Ergänzung abschließbar Reisepreis bis EUR pro Person Einzelperson EUR Code 400,– 5,– C400 1.000,– 9,– C1000 2.000,– 15,– C2000 3.000,– 19,– C3000 4.000,– 25,– C4000 5.000,– 35,– C5000 7.500,– 49,– C7500 10.000,– 59,– C10T Notfall-Versicherung • Notruf-Service, weltweit – rund um die Uhr Reisegepäck-Versicherung • Versicherungssumme: 2.000,– EUR je versicherte Person*** Reise-Haftpflicht-Versicherung • Deckungssumme: – pauschal bis zu 1,5 Mio. EUR weltweit, bis zu 25.000,– EUR für Mietsachschäden (abzüglich Selbstbehalt) Corona-Reiseschutz (ergänzend zur Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie abschließbar) Ersetzt z. B. die Stornokosten, wenn die Reise wegen angeordneter Quarantäne nicht angetreten werden kann, bei Verweigerung der Beförderung durch Dritte oder bei Reiseabbruch.
202 Reise- und Geschäftsbedingungen Das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und uns regelt sich zunächst nach dem BGB, §§ 651 a-y und den Artikeln 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB). Die nachfolgenden Reisebedingungen füllen diese gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen sie. Mit Ihrer Reiseanmeldung erkennen Sie für sich und die von Ihnen mit angemeldeten Personen die Reisebedingungen für einen Pauschalreisevertrag an, als deren Vertreter Sie auch in der Folgezeit uns gegenüber auftreten. 1. Anmeldung/Zahlung/Kundengeldabsicherung Vor Abschluss eines Pauschalreisevertragesmüssenwir Sie ab dem01.07.2018 sowohl über Einzelheiten zu Ihrer Pauschalreise, die erheblich sind, als auch über Ihre Rechte nach der EU Richtlinie 2015/2302 unterrichten. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den allgemeinen und den konkreten Leistungsbeschreibungen der Reisen und unseren Reise- und Geschäftsbedingungen entnehmen. Zu Ihren Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 haben wir in unseren Prospekten bzw. auf unserer Homepage und in Ihrem Reisebüro das dafür vorgeschriebene Formblatt hinterlegt bzw. beigefügt. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages an und teilen uns direkt oder über Ihr Reisebüro dabei zugleich die Kenntnisnahme der oben genannten vorvertraglichen Information mit. Phoenix Reisen versendet eine schriftliche Reisebestätigung. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen zu den Reisen und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Keine Agentur/kein Reisebüro ist berechtigt, über die Bestätigung bzw. die Reiseausschreibung hinaus abweichende Leistungszusagen im Namen von Phoenix Reisen zu machen. Bitte lassen Sie sich die schriftliche Bestätigung in Ihrem Reisebüro aushändigen, falls diese Ihnen nicht zugesandt worden ist. Mit unserer Bestätigung wird der Vertrag auch für uns verbindlich, wobei uns die Berichtigung von Irrtümern auf Grund von offensichtlichen Druck- oder Rechenfehlern bis zum Reiseantritt vorbehalten bleibt. Die von Ihnen im Voraus geleisteten Zahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die Ihnen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses von Phoenix Reisen entstehen, sind bei Deutscher Reisesicherungsfonds abgesichert. Mit unserer (auch telefonischen) Bestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (mindestens € 25,- pro Person) fällig, ebenso die Prämie für die Reise-RücktrittskostenVersicherung. Der Restbetrag ist 20 Tage vor Reiseantritt fällig. Bitte leisten Sie alle Zahlungen mit Angabe der Buchungs-/Rechnungsnummer nur an: Phoenix Reisen GmbH Bonn, z.B. IBAN: DE56 3705 0198 0000 0070 70, Sparkasse KölnBonn; IBAN: DE60 3804 0007 0121 2000 00, Commerzbank Bonn. Weitere Bankverbindungen finden Sie auf jeder Bestätigung/Rechnung von Phoenix Reisen. 2. Rücktritt/Umbuchung Für den Zeitpunkt des Rücktritts bzw. der Umbuchung ist der Eingang Ihrer Erklärung bei Phoenix Reisen GmbH, Bonn maßgebend. Umbuchungen des Reisetermins sind nur nach vorherigem Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Phoenix Reisen. Bis zum Reiseantritt sind Sie berechtigt, eine Ersatzperson zu stellen, die an Ihrer Stelle an der Reise teilnimmt, sofern diese Ersatzperson den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem nicht entgegenstehen. Die uns entstehenden Mehrkosten berechnen wir Ihnen weiter. Sie betragen mindestens € 25,- pro Person. Bei einer Namensänderung tritt der neue Teilnehmer in die Rechte und Pflichten des Reisevertrages ein. 3. Rücktrittskosten Rücktrittskosten entstehen auch dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu erbringen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt geringere Kosten entstanden sind. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Die Rücktrittskosten betragen je nach Reiseart bei: Seereisen, Flussreisen, ohne Nilkreuzfahrten. Bis 150 Tage vor Reisebeginn 10% des Reisepreises; bis 90 Tage 20%; bis 30 Tage 35%; bis 22 Tage 50%; bis 15 Tage 60%; bis 1 Tag vor Reisebeginn 85%; am Abreisetag 90% des Reisepreises. Mindestgebühr € 50,- pro Person. Flugreisen/ Rundreisen/Nilkreuzfahrten/Nur-Hotel-/ Nur-Flug-Buchung Bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Reisepreises, mindestens € 50,- pro Person; vom 29. bis 21.Tag vor Reiseantritt 30%; vom 20. bis 11. Tag vor Reiseantritt 50%; vom 10. bis 2. Tag vor Reiseantritt 85%; 1. Tag sowie Nichtanreise 90% des Reisepreises. Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. Die geforderte Entschädigung wird unserseits unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erworben haben, konkret beziffert und begründet. 4. Rücktritt durch den Veranstalter/ Kündigung Phoenix Reisen kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen – ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich vertragswidrig verhält, – bis vier Wochen vor Reiseantritt,wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen für Phoenix Reisen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass Phoenix Reisen die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Durchführung der Reise vor Reisebeginn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände gehindert, so sind wir berechtigt den Reisevertrag zu kündigen. Wird die Reise aus oben genannten Gründen abgesagt, so erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. 5. Leistungen/Sonderwünsche Für Umfang und Art der Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben von Phoenix Reisen, die für den Reisezeitraum gültig sind. Gelegentlich sind in unseren Pauschalpreisen Leistungen, die bei anderen Reiseveranstaltungen im Preis eingeschlossen sein können, nicht eingeschlossen. Prospekte anderer Reiseveranstalter, Hotelprospekte etc. begründen deshalb keinen Leistungsanspruch gegen uns. Sonderwünsche, Sonderbedingungen etc. sind für Phoenix Reisen nur dann verbindlich, wenn diese von Phoenix Reisen ausdrücklich bestätigt werden. Agenturen bzw. Reisebüros sind nicht berechtigt, im Namen von Phoenix Reisen weitergehende Leistungszusagen zu machen. 6. Leistungs- und Preisänderungen Kann die Reise infolge eines Umstandes, der nach Vertragsabschluss eingetreten und von Phoenix Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden ist, nicht vertragsgemäß durchgeführt werden, so ist Phoenix Reisen berechtigt, Reiseleistungen zu ändern, sofern die Abweichung zur ursprünglich gebuchten Leistung objektiv nicht erheblich, für den Reisenden zumutbar ist und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltendenWechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. 2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Für den Fall, dass die o.g. Kosten zu niedrigeren Ausgaben bei uns führen, so werden wir diese auf Ihr Verlangen und unter Abzug eines Verwaltungsaufwandes an Sie weitergeben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% gelten die Regelungen des § 651g n.F. BGB. Ein nach dieser Vorschrift von uns abgegebenes Angebot zur Annahme der Preiserhöhung gilt nach Ablauf der von uns gesetzten Frist als von Ihnen angenommen. Die veröffentlichten Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. Wir sind grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hinflüge am Nachmittag/Abend und Rückflüge bereits am Morgen/Vormittag stattfinden. DieAngabe der Reisedauer nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden usw.; Abrechnungsgrundlage ist immer dieAnzahl der Übernachtungen. 7. Haftung Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften bleiben von der Beschränkung unberührt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, DB-Fahrkarten, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Soweit wir vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir bei Schadensersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschäden nach den besonderen gesetzlichenVorschriften (2. Seerechtsänderungsgesetz, insbesondere Anlage zu § 664 HGB). Im Schadensfalle trägt der Reisende einen Selbstbehalt von € 30,- bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck bzw. € 306,- bei Beschädigung eines Kfz. Soweit wir im Flugbeförderungsbereich vertraglicher Luftfrachtführer sind oder als solcher nach gesetzlichen Vorschriften angesehen werden, haften wir nach den besonderen gesetzlichen oder in internationalen Abkommen geregelten Vorschriften (z.B. Luftverkehrsgesetz, Warschauer Abkommen mit Haager Protokoll, Abkommen von Guadalajara und Montreal). 8. Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, ist die Verjährung bis zu
203 Unterrichtung der Gäste einer Pauschalreise gemäß EU Richtlinie EU 2015/2302 Vor Abschluss eines Pauschalreisevertrages ist der Reiseveranstalter ab dem 01.07.2018 gesetzlich verp ichtet, seine Gäste über ihre Rechte gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 zu unterrichten. Zu Ihren wichtigsten Rechten gemäß der EU Richtlinie 2015/2302 müssen wir in unseren Prospekten das normierte untenstehende Formblatt mit dem wörtlich vorgeschriebenen Text beifügen. Dieses Formblatt nden Sie ebenfalls auf unserer Homepage. Wir bitten Sie, diese Hinweise vor Buchung Ihrer Reise zur Kenntnis zu nehmen: Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie EU 2015/2302. Daher können Sie alle EURechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Phoenix Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt Phoenix Reisen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie EU 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies imVertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vomVertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht Kündigung), wenn Leistungen nicht gemäß demVertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten be ndet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Phoenix Reisen hat eine Insolvenzabsicherung bei Deutscher Reisesicherungsfonds abgeschlossen. Einzelheiten und Adresse siehe Sicherungsschein links. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Phoenix Reisen verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie EU 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu nden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de dem Tag gehemmt, an dem Phoenix Reisen die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Ihr Reisebüro tritt nur alsVermittler beim Abschluss des Reisevertrages auf. Es ist nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen durch den Kunden entgegenzunehmen. 9. Mitwirkungspflicht/Kündigung durch den Reisenden/Gepäckschäden Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sämtliche Beanstandungen sind unverzüglich bei der zuständigen Reiseleitung zu rügen. Ist eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Phoenix Reisen unmittelbar zur Kenntnis zu bringen. Vor einer eventuellen Kündigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, der Phoenix-Reiseleitung vor Ort oder unmittelbar uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Schäden am Reisegepäck sind sofort nach Feststellung dem Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das gleiche gilt für den Verlust von Reisegepäck. Gleichzeitig ist vom Beförderungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung über die Beschädigung bzw. den Verlust zu fordern. Bitte bedenken Sie, dass Leistungsträger und/oder Reiseleitung am Ort gelegentlich ein eigenes Interesse daran haben, uns nicht über eventuelle Leistungsstörungen zu informieren. Der Vortrag einer Mängelrüge im Hotel bzw. bei der Ortsreiseleitung ersetzt deshalb ausdrücklich nicht die fristgerechte Mängelrüge bei Phoenix Reisen. 10. Sonstiges Das zugelassene Frei- und Handgepäck pro Erwachsenem richtet sich nach den Bestimmungen der Fluggesellschaften bzw. den behördlichen Vorschriften und beträgt in der Regel 20 kg pro Person (Kleinkinder: kein Freigepäck). Bitte beachten Sie den Hinweis auf dem Flugticket. Die Einteilung der Zimmer obliegt dem Hotelier. Mehrbettzimmer können nur von Zusammenreisenden gebucht werden. Dreibettzimmer sind in der Regel Doppelzimmer mit Zustellbett. 11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Phoenix Reisen wird Sie über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von Phoenix Reisen bedingt sind. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass wir eigene Pflichten verletzt haben. 12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Sobald uns der Name der ausführenden Fluggesellschaft bekannt ist oder ein Wechsel bei der benannten Fluggesellschaft stattfinden sollte, werden wir Sie umgehend informieren. Die Gemeinsame Liste der EU ist über die Internetseite www.ec.europa.eu/transport/modes/ air/safety/air-ban_de abrufbar. 13. Gerichtsstand Vereinbart ist die Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach deutschem Recht. Phoenix Reisen nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Gerichtsstand für Klagen gegen Phoenix Reisen ist Bonn. Veranstalter: Phoenix Reisen GmbH, Pfälzer Str. 14, 53111 Bonn, Fax +49 / (0) 228 / 9260-99, Email: Info@PhoenixReisen.com Dateianhänge sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich, Tel. +49 / (0) 228 / 9260-0. Drucklegung: Februar 2022 Sicherungsscheinnummer: 21100872021 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der/des Phoenix Reisen GmbH Pfälzer Straße 14 53111 Bonn gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch nach § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Telefon 030 – 78954770 schadenmeldung@drsf.reise www.schadenmeldung.drsf.reise Berlin, 01.11.2021 Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Dr. Andreas Gent Geschäftsführer Thomas Schreiber Geschäftsführer Wichtiger Hinweis: Unsere Routen sind langfristig nach bestem Wissen und mit viel Erfahrung geplant – und natürlich durch die Reedereien und von den Zielhäfen bestätigt. Mehr als 30 Jahre Erfahrung mit der Seefahrt zeigen aber, dass Änderungen immer möglich sind, manchmal sogar sehr kurzfristig wetterbedingt. Wir versuchen dann gute Alternativen zu finden, ohne den Gesamteindruck der Reise zu verändern. Behördliche Anordnungen, Sicherheit und dasWetter behalten immer das letzte Wort.
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