Karneval von Köln bis Koblenz

Rhein Koblenz Linz Köln MS LADY DILETTA Karneval von Köln bis Koblenz mit Top Karnevalbands! 4 Tage Kreuzfahrt 03.11. – 06.11.2024 MS LADY DILETTA SONDERREISE BLÄCK FÖÖSS, PAVEIER und KNALLBLECH jeweils mit Auftritten/Konzerten (von ca. 60 Min.) an Bord Sonderpreise

Rhein Koblenz Linz Köln MS LADY DILETTA | 4 Tage | ab / bis Köln Karneval von Köln bis Koblenz 03.11. – 06.11.2024 (DIL4424) * In den Juniorsuiten der Kategorien 4 und 6 können Schiffsgeräusche auftreten. pro Person in Euro Reisepreise MS LADY DILETTA Kat. Code Kabinentyp Deck Katalog- preis Sonder- preis 1 LK01 Zweibett, außen, vorne Accademia 599 524 2 LK02 Zweibett, außen Accademia 699 624 3 LK03 Zweibett, außen, franz. Balkon Rialto 749 674 4 LK04 Junior-Suite, Zweibett, außen, franz. Balkon* Rialto 749 674 5 LK05 Zweibett, außen, franz. Balkon San Marco 849 774 6 LK06 Junior-Suite, Zweibett, außen, franz. Balkon* San Marco 849 774 7 LK07 Suite, Zweibett, außen, Balkon Rialto 899 824 8 LK08 Suite, Zweibett, außen, Balkon San Marco 999 924 9 LK09 Einzel, außen Accademia 699 624 10 LK10 Einzel, außen, franz. Balkon Rialto 899 824 Dass unsere Karnevalsreise in Köln beginnt, ist fast schon ein Muss. Mit guter Laune an Bord gekommen, erwartet Sie eine mitreißende Flusskreuzfahrt auf dem Rhein, die kaum zu übertre en ist. Jeden Abend treten bekannte Livebands auf, um die Stimmung an Bord so richtig anzuheizen. Die kölschen Mundart- und Karnevalsbands PAVEIER und BLACK FÖÖSS sind diesmal genauso mit dabei wie die Bonner Brassband KNALLBLECH. Beliebte Hits wie „Mir han e Hätz für Kölle“ und „Ävver bitte bitte met jeföhl“ von Black FÖÖSS oder „Leev Marie“ und „Uns jeiht et joot“ von PAVEIER sorgen im Handumdrehen für beste Karnevalsstimmung. Und wenn KNALLBLECH bekannte Partyhymnen mit Blasinstrumenten live performt, gewinnt die Band mit Ihrem Live-Konzert auf der LADY DILETTA spielend die Herzen des Publikums. Doch auch tagsüber hat diese Karnevalstour viele Highlights zu bieten: In Koblenz erwarten Sie das Karnevalsmuseum und ein Besuch im Alten Brauhaus, während Sie in der Rheinstadt Linz gleich mehrere farbenfrohe Baudenkmäler verzaubern. Ob Helau in Koblenz oder Alaaf in Köln – beste Stimmung ist immer mit dabei. KNALLBLECH Zusätzlich buchbar: Haustürservice aus dem Raum Aachen, Jülich und Düren nach Köln zum Anleger und zurück: € 50,- pro Person und Strecke / 3 Personen Mindestteilnehmerzahl Sonderpreise

4 Tage – Mit Top Karnevalbands Datum Hafen Ank. Abf. Geplante Aus üge 03.11.24 So. Köln 16.00 Einschi ung ab 14.30 Uhr 04.11.24 Mo. Koblenz 07.00 Kowelenzer Karnevals-Museum mit Besuch im Alten Brauhaus von Koblenz (H) 05.11.24 Di. Koblenz 07.00 Fahrt auf dem Rhein Linz 09.00 Linz – die bunte Stadt am Rhein (H) 06.11.24 Mi. Linz 04.00 Köln 07.00 Ausschiffung nach dem Frühstück BLÄCK FÖÖSS Reise DIL4424 Alle Zeiten sind Richtzeiten. Programmänderungen, auch durch Hoch- oder Niedrigwasser, oder Verzögerungen bei Schleusendurchfahrten sind vorbehalten. Richtpreise für Ausflüge: Geführte Stadtrundgänge ca. € 15 bis € 25 / Ausflüge mit Bus und ggf. Eintrittsgeldern ca. € 35 bis € 85 (H) Halbtagesausflug PAVEIER SONDERREISE BLÄCK FÖÖSS, PAVEIER und KNALLBLECH jeweils mit Auftritten/Konzerten (von ca. 60 Min.) an Bord DJ FOSCO Foto: Dirk Loerper

Reisebedingungen: Es gelten die AGB des Veranstalters. Nützliche Hinweise: Mindestteilnehmerzahl für die Kreuzfahrt: 120 Personen bis 8 Wochen vor Reisebeginn. Aufgrund nicht vorhersehbaren Hoch- bzw. Niedrigwassers bzw. Verzögerungen bei Schleusen- und Brückendurchfahrten kann eine Änderung des Reiseverlaufs notwendig werden. Im äußersten Fall setzt unsere lokale Agentur bzw. Reederei für unpassierbare Flussstrecken ein anderes verfügbares Transportmittel ein oder bestimmte Programmpunkte können nicht berücksichtigt werden. Schi sliegeplätze werden oftmals von mehreren Schi en gleichzeitig genutzt, die Schi e liegen dann nebeneinander oder hintereinander. Mit Sichtbehinderungen und Geräuschbelästigungen muss dann gerechnet werden. Diese Kreuzfahrt ist nur bedingt für Gäste mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bitte sprechen Sie uns an. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Decks- und Kabinenplan Inklusiv-Leistungen • 3 Übernachtungen an Bord • Volle Verpflegung auf dem Schiff: Frühstück, Mittag- und Abendessen, Nachmittagskaffee und -tee mit Kuchen • Begrüßungsgetränk am Einschiffungstag • Auftritte an Bord von: Bläck Föös, Paveier und Knallblech • Kölscher Frühschoppen • Mobiles Audiosystem während der Ausflüge • Informationsmaterial für Ihre Reise • Nutzung des Fitness-Bereichs • Kaffee- und Teestation zur ständigen Verfügung • PLANTOURS Kreuzfahrten Reiseleitung MS LADY DILETTA ( *Reederei-eigene Bewertung) San Marco Deck Rialto Deck Accademia Deck 303 301 305 307 315 311 309 317 319 321 304 302 306 308 312 310 316 314 318 320 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 337 Canaletto Lounge / Restaurant Tintoretto Lounge mit Bar Rezeption Lift SAN MARCO DECK RIALTO DECK Französische Balkone Französische Balkone Balkone Balkone Tiepolo Restaurant Lift 202 201 204 203 206 205 208 207 210 209 212 211 214 215 216 217 218 219 220 222 226 224 223 225 228 229 230 231 232 233 234 235 236 237 221 RIALTO DECK ACCADEMIA DECK Französische Balkone Französische Balkone Balkone Balkone 227 Fitness Lift 110 109 112 111 114 115 116 117 118 119 120 121 108 107 106 105 104 103 102 101 ACCADEMIA DECK Beratung und Buchung Veranstalter: PLANTOURS Kreuzfahrten, eine Marke der plantours & Partner GmbH, Martinistraße 50 – 52, 28195 Bremen. Ab Mai 2024: Holzdamm 28 - 32, 20099 Hamburg • Flusskreuzfahrtschi im 4-Sterne-PlusSegment* • Elegantes Schi mit 2,5 Decks (Vorteil: Ermöglicht den Aufenthalt im vorderen Außenbereich bei Unterfahrt von niedrigen Brücken) • Indienststellung Juni 2020 unter schweizer Flagge • 92 komfortable Kabinen bzw. Suiten für 173 Passagiere • Länge: 135 m, Breite: 11,45 m, Tiefgang: 1,60 m • Motoren: 2 Motoren je 1.025 PS • Stromspannung: 220 Volt Zweibett, außen mit franz. Balkon Tintoretto Lounge MS LADY DILETTA Außenbereich der Tintoretto Lounge Canaletto Lounge Reisepapiere: Deutsche Staatsangehörige benötigen einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Für alle anderen Nationalitäten werden wir eine Optionsbuchung tätigen und innerhalb von 7 Tagen über die für Sie zutre enden Reisepapiere informieren. Reiseversicherungen: Bei einer Reisestornierung fallen laut AGB Stornogebühren an. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisegepäck-, Reiseabbruch- und Reisekrankenversicherung. Weitere Informationen erhalten Sie von uns. Anzahlung: 20 % des Reisepreises p. P. nach Erhalt der Reisebestätigung. Restzahlung 30 Tage vor Reisebeginn. Ihre Zahlung kann per Überweisung, Lastschrift oder per Kreditkarte (VISA oder MASTER) getätigt werden. Ihre Zahlungen sind gemäß der gesetzlichen Bestimmungen über DRSF, Deutscher Reise- sicherungsfonds GmbH, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, versichert. Kreuzfahrt-Service Telefon: 0241 5101-555 Telefax: 0241 5101-554 info@kreuzfahrt-hotline.com 09:00 - 17:00 Montag - Freitag Iris Diop

Dortmund, im März 2024 KARNEVAL FLUSSREISE MIT MS LADY DILETTA 2024 Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, über Ihr Interesse an der Flusskreuzfahrt „Karneval von Köln bis Koblenz“ vom 03. – 06.11.2024 freuen wir uns und übersenden Ihnen beiliegend das ausführliche Informationsmaterial. Gute Laune ist mit an Bord, wenn die bekannten Livebands PAVEIER, KNALLBLECH und die BLACK FÖÖSS an den Abenden aufspielen. Karnevalsstimmung in bester Gesellschaft! Ihr schwimmendes Hotel MS LADY DILETTA ist komfortabel ausgestattet – für Feiern im Salon aber auch zur Entspannung in den geräumigen Kabinen und geschmackvoll ausgestatteten Kabinen. Lernen Sie dieses charmante Flussschiff auf dieser außergewöhnlichen Kurzreise näher kennen. Die Reise beginnt und endet in Köln. Einen Haustürservice können Sie bei dieser Reise für € 50,-- pro Person/und Strecke hinzubuchen. Geben Sie bitte Ihren Kategorie-/Kabinenwunsch im Anmeldeformular an. Sollte die gewünschte Kategorie nicht verfügbar sein melden wir uns entsprechend. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich weiterhin gerne zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag - Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr unter: Kreuzfahrt-Service: Tel.: 0241 / 5101-555 Fax: -554 info@kreuzfahrt-hotline.com Eine Rücktrittskostenversicherung ist nicht im Reisepreis inkludiert. Bitte prüfen Sie, ob Sie eine solche Versicherung bereits abgeschlossen haben. Kommen Sie mit an Bord, wenn es heißt „Leinen los“ mit Kurs auf gute Unterhaltung unterwegs. Mit herzlichen Grüßen Ihr Kreuzfahrt-Service Iris Diop P.S.: Aufgrund der sehr guten Nachfrage empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung.

Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von mir angemeldeten Teilnehmer einzustehen. Datum / Unterschrift des Kunden Reiseanmeldung Geben Sie Ihren Kabinenwunsch gerne an. Wir prüfen die Verfügbarkeit und melden uns entsprechend zurück. Versicherung gewünscht? RRV-Vollschutz ja nein Preis p. P.: Komplettpaket ja nein Preis p. P.: Veranstalter ist Plantours Kreuzfahrten, Eine Marke der Plantours & Partner GmbH, Martinistr. 50-52, 28195 Bremen. Ab Mai 2024: Holzdamm 28 - 32, 20099 Hamburg. Wichtiger Hinweis: Ich erkläre, dass mir die vorvertraglichen Informationen (Reiseausschreibung, Allgemeine Geschäftsbedingungen) ausgehändigt wurden und ich die Informationen zur Reise, Hinweise für mobilitätseingeschränke Reisende, zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Datenschutz verstanden habe und akzeptiere. Ich bin damit einverstanden, dass die zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellten Angaben von Plantours & Partner GmbH verwendet werden, soweit dies der Vertragsabwicklung oder der Kundenbetreuung dient. Die gemachten Angaben werden nicht an Dritte weiter gegeben. Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der Kreuzfahrt-Service mich auch zukünftig über neue Reiseangebote per Post informieren darf. Sollte dies nicht der Fall sein, widerspreche ich ausdrücklich in schriftlicher Form. Bitte gut leserlich ausfüllen 1. Person 2. Person Name Vorname(n) Straße / Hausnummer PLZ / Wohnort Geburtsdatum Nationalität Telefon Nr. Mobil-Telefon Nr. E-Mail Haustürservice gewünscht? € 50,– pro Person und Strecke n ja n nein Mindestteilnehmerzahl: 3 Personen Ausgefüllte Anmeldung bitte senden an: Kreuzfahrt-Service für die Aachener Zeitung Gutjahrstr. 12 44287 Dortmund Tel. (02 41) 5101-555 Fax (02 41) 5101-554 info@kreuzfahrt-hotline.com Karneval von Köln bis Koblenz MS LADY DILETTA 4 Tage vom 03.11. bis 06.11.2024 gewünschte Kat./Kabine Haustürservice p.P. Versicherungen p.P. Reisepreis p.P. Gesamtreisepreis aller Reisenden 1. Person 2. Person

Selbstbeteiligung Reiserücktritt- / Reiseabbruch-Versicherung (nur bei Tarifen mit Selbstbeteiligung): je Versicherungsfall 20 % des erstattungsfähigen Schadens (mindestens 25,– € je Person). Reiseart: gültig für alle Reisearten – auch Geschäftsreisen Geltungsbereich: Welt inkl. USA / Kanada Versicherter Reisepreis: Maximal sind 10.000,– € je Person möglich, Reisepreise über 10.000,– € auf Anfrage. Versicherungs-Summen: Verspätungs-Versicherung: 1.500,– € je Person Reisegepäck-Versicherung: 3.000,– € je Person Gepäckverspätungs-Versicherung: 150,– € je Person je Versicherungsfall Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport: unbegrenzt für medizinische / zahnärztliche Notfall-Behandlung und für Notfall-Transport / Kranken-Rücktransport, bis 10.000,– € für Such-, Rettungs- und Bergungskosten Sport & Aktiv-Versicherung: bis zu 500,– € je Person für verpasste Aktivitäten und jeweils 500,– € je Person für Reparatur / Ersatz von Sportgeräten sowie für Leih-Sportgeräte, bis 5.000,– € je Person und Versicherungsfall für Such-, Rettungs- und Bergungskosten Versicherte Reisedauer: Die Versicherungen gelten für eine Reise. Eine Reise darf maximal 999 Tage beim Reiserücktritt-Vollschutz und maximal 56 Tage beim Komplettpaket dauern (vom Antritt der Reise bis zur Rückkehr). Abschlusshinweise: Jeder Reiseschutz, der eine Reiserücktritt-Versicherung enthält, sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Reiserücktritt-Vollschutz • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance Welt inkl. USA / Kanada je Person Reisepreis bis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung TOMA-Buchungscode TOMA-Buchungscode 500,– RVV_MSB 51,– RVV_OSB 62,– 1.500,– RVV_MSB 108,– RVV_OSB 163,– 2.000,– RVV_MSB 134,– RVV_OSB 198,– 2.500,– RVV_MSB 163,– – 254,–* 3.000,– RVV_MSB 200,– – 271,–* 3.500,– – 241,–* – 308,–* 4.000,– – 280,–* – 342,–* 5.000,– – 337,–* – 404,–* 6.000,– – 382,–* – 566,–* 8.000,– – 469,–* – 735,–* 10.000,– – 582,–* – 911,–* Alle Beträge in Euro. Reisepreise über 10.000,– € auf Anfrage. * nicht über CRS buchbar Komplettpaket • Reiserücktritt-Versicherung • Reiseabbruch-Versicherung • Verspätungs-Versicherung • Reisegepäck-Versicherung • Gepäckverspätungs-Versicherung • Reise-Krankenversicherung inkl. Kranken-Rücktransport • Sport & Aktiv-Versicherung • Reise-Assistance Welt inkl. USA / Kanada je Person Reisepreis bis mit Selbstbeteiligung ohne Selbstbeteiligung TOMA-Buchungscode TOMA-Buchungscode 500,– PAK_MSB 88,– PAK_OSB 96,– 1.500,– PAK_MSB 166,– – 212,–* 2.000,– – 203,–* – 259,–* 2.500,– – 237,–* – 297,–* 3.000,– – 273,–* – 307,–* 3.500,– – 310,–* – 373,–* 4.000,– – 370,–* – 415,–* 5.000,– – 428,–* – 479,–* 6.000,– – 524,–* – 653,–* 8.000,– – 642,–* – 784,–* 10.000,– – 776,–* – 949,–* Alle Beträge in Euro. Reisepreise über 10.000,– € oder Reisedauer über 56 Tage auf Anfrage. * nicht über CRS buchbar Mit dem richtigen Reiseschutz im Gepäck. die Welt entdecken Entspannt Mit wichtigen CoronaLeistungen Krank vor der Reise? Die Stornoberatung hilft! Die Stornoberatung ist in jeder Reiserücktritt-Versicherung inklusive. Erfahrene Reisemediziner beraten Sie, ob die Reise im Krankheitsfall sofort storniert werden muss oder abgewartet werden kann. Das Risiko von eventuell höheren Stornokosten übernehmen wir. Mehr Informationen und Fragebogen unter: allianz-reiseversicherung.de/stornoberatung Auch bei Notfällen während der Reise bietet unsere Assistance rund um die Uhr schnelle und fachkundige Hilfe weltweit! Wenn zwischen der Buchung und dem Reiseantritt 29 Tage oder weniger liegen, gilt: Sie müssen den Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Tage, abschließen. Wichtige Information: Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungs-Bedingungen von AWP P&C S.A. Die vollständigen Produkt- und Verbraucherinformationen und Versicherungs-Bedingungen können Sie unter www.plantours-partner.de einsehen oder unter Telefon +49 421 17369-0 anfordern. Leistungs- und Beitrags-Änderungen vorbehalten. Stand: Mai 2023

1. Abschluss des Reisevertrages/Verp ichtung des Kunden 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde plantours & Partner den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an; sie kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, SMS etc.) erfolgen. Telefonisch nimmt plantours & Partner regelmäßig, worauf der Kunde ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich verbindliche Reservierungen vor, um den Kunden im Nachhinein nach Maßgabe des Artikels 250 §§ 1-3 EGBGB zu informieren; danach soll erst die verbindliche Reiseanmeldung nach Satz 1 erfolgen. An die Reiseanmeldung ist der Kunde 10 Werktage, bei einer Reiseanmeldung per Telefax oder auf elektronischem Wege 5 Werktage jeweils ab Zugang der Erklärung gebunden. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von plantours & Partner zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form und wird in der Regel durch die Reisebestätigung erbracht. 1.3 Geht die Annahmeerklärung dem Kunden nicht innerhalb der Bindungsfrist nach Zi er 1.1 Satz 3 zu oder weicht sie von der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von plantours & Partner vor. Der Kunde kann dieses durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises) innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang des neuen Angebots annehmen. 1.4 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von plantours & Partner nicht ermächtigt, Vereinbarungen zu tre en, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von plantours & Partner hinausgehen oder im Widerspruch zu den vorvertraglichen Informationen stehen. 1.5 Schi s-, Orts- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht von plantours & Partner herausgegeben werden, sind für plantours & Partner und deren Leistungsp icht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungsp icht von plantours & Partner gemacht werden. 1.6 Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verp ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp ichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche im Hinblick auf geschlossene Gruppenreisen bezogen auf die angemeldeten Gruppenreiseteilnehmer. 2. Bezahlung 2.1 Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur nach Maßgabe von § 651t BGB fordern oder annehmen. Den Sicherungsschein erhält der Kunde regelmäßig mit der Buchungsbestätigung. plantours & Partner hat zur Absicherung der Kundengelder einen Vertrag mit dem DRSF, Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH, Sächsische Straße 1, 10707 Berlin, abgeschlossen. 2.2 Von plantours & Partner wird nach Abschluss des Reisevertrages eine Anzahlung in Höhe von maximal 20% des Reisepreises geltend gemacht. 30 Tage vor Reisebeginn ist die Restzahlung – bei Abschluss eines Reisevertrages ab dem 30. Tag vor Reisebeginn die Gesamtzahlung – auf den Reisepreis ist fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in § 651h Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB genannten Grund abgesagt werden kann. 2.3 Kommt der Kunde mit der Anzahlung und/oder der Restzahlung auf den Reisepreis in Zahlungsverzug, ist plantours & Partner berechtigt, nach Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Reisevertrag zurückzutreten und von dem Kunden eine Rücktrittsentschädigung gemäß Zi er 5.2 bis 5.3 zu verlangen. 2.4 Die Reiseunterlagen werden, soweit die Voraussetzungen nach § 651t BGB vorliegen, dem Kunden Zug um Zug nach Eingang der vollständigen Zahlung auf den Reisepreis bei plantours & Partner zugesandt oder ausgehändigt. 3. Leistungsumfang / Leistungsänderungen 3.1plantours & Partner behält sich Änderungen von Reiseausschreibungen in Prospekten/Katalogen vor. Maßgeblich für den Leistungsumfang nach dem Reisevertrag sind die gemäß Art. 250 § 3 Nummer 1, 3-5 und 7 EGBGB gemachten Angaben. 3.2 Den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages kann plantours & Partner durch einseitige Erklärung ändern, wenn die Änderung nicht erheblich ist. Die Änderung ist nur wirksam, wenn plantours & Partner den Reisenden gemäß § 651f Abs. 2 BGB informiert hat. 3.3 Liegt ein Fall im Sinne von Zi er 3.2 vor, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche unberührt, soweit die geänderte Reiseleistung mit Mängeln behaftet ist; Gewährleistungsansprüche wegen der zulässigen Änderung der Reiseleistung bestehen nicht. 3.4 Bei einer erheblichen Änderung von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages gilt § 651g BGB. 3.5 Verö entlichte Flugzeiten entsprechen der Planung bei Drucklegung. Flugzeiten können sich – gelegentlich auch kurzfristig nach Zusendung der Reiseunterlagen – ändern. plantours & Partner ist grundsätzlich bemüht, einen möglichst langen Aufenthalt am Zielort zu gewährleisten. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht aber nicht, wenn Hin üge am Nachmittag/Abend und Rück üge bereits am Morgen/ Vormittag statt nden. Die Angabe der Reisedauer im Prospekt nach Tagen oder Wochen bedeutet nicht jeweils 24 Stunden bzw. 7 mal 24 Stunden Reiseleistung. 3.6 Wegen der Besonderheiten in der Seefahrt weist plantours & Partner darauf hin, dass der Kapitän an Bord eines Schi es die Verantwortung für die an Bord be ndlichen Personen, das Schi selber sowie für die Teilnahme am Verkehr und an technischen Prozessen trägt; er übt nicht nur das Hausrecht aus, sondern zeichnet sich auch verantwortlich für die Navigation und die Sicherheit an Bord. Insofern kann es insbesondere aus Witterungs-, Sicherheits- oder allgemeinen schi fahrtsbedingten Gründen zu einer Änderung der Fahrtzeiten und/oder Routen kommen, welche vor Reisebeginn nicht absehbar sind. 4. Preisänderungen 4.1 plantours & Partner behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle einer nach Vertragsschluss erfolgten Erhöhung der Kosten für die Beförderung von Personen, Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen sowie Änderung der für die betre ende Reise geltenden Wechselkurse einseitig zu erhöhen, es sei denn, es handelt sich um eine erhebliche Preiserhöhung. Eine erhebliche Preiserhöhung liegt vor, wenn die Erhöhung 8 % des vereinbarten Reisepreises übersteigt; in diesem Falle gilt § 651g BGB. 4.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass plantours & Partner zur Senkung des Reisepreises unter den Voraussetzungen gemäß § 651f Abs. 4 Satz 1 BGB verp ichtet ist. 4.3 Die Änderung des Reisepreises wird berechnet wie folgt: • Ändert sich der Preis für die Beförderung von Personen aufgrund geänderter Kosten für Treibsto oder andere Energieträger, erfolgt bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Berechnung des Leistungsträgers die Weitergabe des geänderten Preises an den Kunden; in allen anderen Fällen werden die vom Leistungsträger pro Beförderungsmittel geforderten Kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und der rechnerische Anteil an den Kunden weitergegeben. • Ändern sich Steuern oder sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, wird der geforderte Betrag durch die Zahl der Reisenden geteilt und der rechnerische Anteil an den Kunden weitergegeben. • Ändert sich der für die betre ende Pauschalreise geltende Wechselkurs, wird der rechnerische Anteil der Kursdi erenz an den Kunden weitergegeben. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten 5.1Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber plantours & Partner, Martinistraße 50-52, 28195 Bremen zu erklären; ist die Reise über einen Reisevermittler gebucht, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie eingeht. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Nichtantritt der Reise steht dem Rücktritt vom Reisevertrag am Anreisetag gleich. 5.2 plantours & Partner kann gemäß § 651h Abs. 2 BGB angemessene Entschädigungspauschalen festlegen. Die Entschädigung wird danach ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis zum 150. Tag vor Reiseantritt 10 % des Reisepreises, vom 149. – 90. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises, vom 89. – 30. Tag vor Reiseantritt 35 % des Reisepreises, vom 29. – 22. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, vom 21. – 15. Tag vor Reiseantritt 60 % des Reisepreises, ab 14. Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises, am Anreisetag oder bei Nichtantritt 95% des Reisepreises. 5.3 Dem Kunden bleibt es für den Fall der Geltendmachung eines pauschalierten Entschädigungsanspruchs unbenommen, plantours & Partner nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Entschädigungspauschale. 5.4 plantours & Partner behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit plantours & Partner nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. 5.5 Das Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB eine Vertragsübertragung zu erklären, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Reiseversicherungen plantours & Partner emp ehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungs-Pakets, insbesondere einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. plantours & Partner bietet Versicherungsleistungen der Allianz AWP P&C S.A., München an. 7. Umbuchungen, Vertragsübertragung 7.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderung der Reiseleistung (Reisetermin, Reiseziel, Ort des Reiseantritts, Unterkunft oder Beförderungsart – im Folgenden „Umbuchung“ genannt) besteht nicht. Eine Umbuchung ist nur in Form des Rücktritts vom geschlossenen Reisevertrag und Abschlusses eines neuen Reisevertrages möglich. 7.2 Wird auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung einzelner Leistungen (außer Reisetermin) vorgenommen, so trägt der Kunde etwaige Mehrkosten; plantours & Partner ist berechtigt, ein Bearbeitungsentgelt für die Umbuchung von € 50,- pro Reisenden zu erheben. Die Buchung zusätzlicher Reiseleistungen (z.B. Landaus üge) stellt keine Umbuchung dar. 7.3 Für eine Vertragsübertragung auf eine dritte Person gilt § 651e BGB. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Kunde Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch (z.B. vorzeitige Rückreise etc.), hat er keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises. plantours & Partner wird sich gleichwohl um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 9. Rücktritt / Kündigung durch plantours & Partner 9.1 Für das Recht zum Rücktritt von plantours & Partner vor Reisebeginn gilt § 651h Abs. 4 BGB. 9.2 plantours & Partner kann den Reisevertrag nach Reisebeginn ohne Einhaltung Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und der plantours & Partner GmbH, Martinistraße 50-52, 28195 Bremen (im Folgenden „plantours & Partner“ genannt) zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Artikel 250-252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) sowie sonstige Rechtsvorschriften zu Pauschalreisen und füllen diese aus. Reisebedingungen der Plantours & Partner GmbH, Bremen

einer Frist kündigen, wenn der Kunde trotz einer Abmahnung von plantours & Partner den Reiseablauf erheblich stört, sich oder andere Personen gefährdet oder verletzt, sich nicht an sachlich begründete Hinweise oder Anweisungen hält oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass seine weitere Teilnahme für plantours & Partner und/oder für andere Mitreisende nicht zumutbar ist. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn eine solche o ensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. 9.3 Erfolgt eine Kündigung nach Zi er 9.2, behält plantours & Partner den Anspruch auf den Reisepreis. plantours & Partner muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungsp ichten des Reisenden 10.1 Mängelanzeige Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, so hat der Kunde plantours & Partner gegenüber den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen; der Kunde kann gemäß § 651k BGB Abhilfe verlangen. Der Kunde hat hat die Anzeige des Reisemangels sowie ein etwaiges Abhilfeverlangen einem Vertreter von plantours & Partner (z.B. Reiseleitung) vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von plantours & Partner nicht vor Ort, sind etwaige Reisemängel plantours & Partner an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben; der Kunde erhält zu diesem Zwecke vor Reiseantritt eine Notfall-Telefonnummer des zuständigen Vertreters von plantours & Partner. Der Vertreter von plantours & Partner ist nicht ermächtigt, etwaige Ansprüche des Kunden wegen Reisemangels anzuerkennen. 10.2 Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels kündigen, gilt § 651l BGB. 10.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Der Kunde hat Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich nach Feststellung an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen; Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu stellen. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem Vertreter von plantours & Partner nach Zi er 10.1 anzuzeigen. 10.4 Reiseunterlagen Der Kunde hat plantours & Partner zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine etc) nicht innerhalb der von plantours & Partner ausdrücklich mitgeteilten Frist – sonst nach Ablauf des Zeitraums gemäß Zi er 2.2. – erhält. 11. Beschränkung der Haftung 11.1 Die Haftung von plantours & Partner für Schäden, die keine Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Eine etwaig darüberhinausgehende Haftung nach Maßgabe internationaler Übereinkünfte oder von auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Im Übrigen gilt § 651p BGB. 11.2 plantours & Partner haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Aus üge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von plantours & Partner sind. §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hiervon unberührt. plantours & Partner haftet jedoch wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationsp ichten von plantours & Partner ursächlich geworden sind. 12. Verjährung, Abtretung 12.1 Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in 2 Jahren; die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte. 12.2 Ohne Zustimmung von plantours & Partner kann der Kunde gegen plantours & Partner gerichtete Ansprüche weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen (abtreten). Das gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Kunden gegen plantours & Partner, für ein anderes Recht, das der Kunde gegen plantours & Partner hat, wenn bei plantours & Partner ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder berechtigte Belange des Kunden an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse von plantours & Partner an dem Abtretungsausschluss überwiegen sowie generell zwischen dem Kunden und mitreisenden Familienangehörigen oder denjenigen, für welchen der Kunde eine Verp ichtung nach Zi . 1.6 übernommen hat. 13. Informationsp ichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens plantours & Partner wird den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft bzw. Fluggesellschaften aller im Rahmen der Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen informieren. Stehen bei der Buchung einzelne oder alle ausführenden Fluggesellschaften noch nicht fest, wird plantours & Partner dem Kunden die Fluggesellschaften nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen werden, und die konkrete Nennung nachholen, sobald plantours & Partner die Fluggesellschaften bekannt sind, spätestens jedoch mit Versand der Detailinformationen zur gebuchten Reise. Wechselt die oder eine dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird plantours & Partner den Kunden unverzüglich über den Wechsel informieren. Die Liste derjenigen Fluggesellschaften, gegen die in der EU eine Betriebsuntersagung ergangen ist, wird im Internet geführt unter: https://ec.europa.eu/transport/ modes/air/safety/air-ban/search_de 14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 14.1 plantours & Partner wird den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen rechtzeitig vor Reiseantritt unterrichten. 14.2 Der Kunde ist nach Erfüllung der Informationsp icht durch plantours & Partner verantwortlich für das Bescha en und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn plantours & Partner nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 14.3 plantours & Partner haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa beim Kunden durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Kunde plantours & Partner mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass plantours & Partner eigene P ichten verletzt hat. 15. Rechtswahl Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und plantours & Partner ndet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden gegen plantours & Partner im Ausland für die Haftung von plantours & Partner dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, ndet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. 16. Gerichtsstand 16.1 Der Kunde kann plantours & Partner nur an dessen Sitz (Bremen) verklagen. 16.2 Für Klagen von plantours & Partner gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kau eute, juristische Personen des ö entlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von plantours & Partner (Bremen) vereinbart. 16.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und plantours & Partner anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften. 17. Streitbeilegung 17.1 plantours & Partner weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass plantours & Partner nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für plantours & Partner verp ichtend würde, informiert plantours & Partner den Kunden hierüber in geeigneter Form. 17.2 plantours & Partner weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Stand: Mai 2023 Sicherungsscheinnummer: 21101442021 Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der/des PLANTOURS & Partner GmbH Martinistraße 50 - 52 28195 Bremen gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch nach § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu. Bei Rückfragen wenden Sie sich an: Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Telefon 030 – 78954770 schadenmeldung@drsf.reise schadenmeldung.drsf.reise Berlin, 01.11.2021 Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH Sächsische Straße 1 10707 Berlin Thomas Schreiber Dr. Andreas Gent Geschäftsführer Geschäftsführer plantours & Partner GmbH Martinistraße 50-52 | 28195 Bremen Telefon 04 21 / 1 73 69 - 0 | Fax 04 21 / 1 73 69 35 info@plantours-kreuzfahrten.de | www.plantours-kreuzfahrten.de

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