Vom Havelland zum Weserstrand Backsteingotik, Fachwerk & Weserrenaissance Berlin | Brandenburg | Braunschweig | Wolfenbüttel | Hannover | Minden | Stolzenau | Nienburg | Bremen Natur · Kultur Havel - Weser - Kreuzfahrt vom 13. bis 20.9.2024 an Bord des komfortablen Premiumschiffes SWISS RUBY Haustür-Service zum/vom Schiff inkl.
CARARA | Von Berlin nach Bremen Von der Hauptstadt in die Hansestadt 13. bis 20. September 2024 BacksteinGotik | FachwerkPracht | WeserRenaissance Ahoi! Grüne Landschaften, malerische Orte und herrliche Städte mit Fachwerkromantik, Backsteingotik und Weserrenaissance säumen diese außergewöhnliche wie seltene Kreuzfahrtroute von Berlin nach Bremen. Sie führt von den beschaulichen Havelseen der Mark Brandenburg, über den Elbe-Havel- und Mittelland-Kanal bis hin zur tidebewegten Weser. Die SWISS RUBY überquert die Elbe bei Magdeburg auf der längsten Trogbrücke Europas (918 m), dem imposanten Kernstück dieses Wasserstraßenkreuzes (Inbetriebnahme Oktober 2003). Der Mittelland-Kanal ist mit den Flüssen Elbe und Weser verbunden, seine Fahrrinne 4 m tief und bis zu 55 m breit. Auf unserer Fahrt zwischen Magdeburg, Wolfsburg und Hannover passieren wir nur 3 Schleusen sowie bei Minden das größte Doppel-Wasserstraßenkreuz (2 Kanalbrücken) der Welt. Über die neue Weserschleuse (2017), die parallel neben der historischen Schachtschleuse (1914) liegt, wird die SWISS RUBY 13 Meter auf den Wesertalboden abgesenkt und fährt dann im Norddeutschen Tiefland gen Norden. Die mäandrierende Mittelweser wird durch 7 Staustufen reguliert und erreicht Bremen etwa 114 Fluss-km vor ihrer Nordsee- Mündung am Leuchtturm „Alte Weser“. Berlin Brandenburg Braunschweig Bückeburg Bremen
2024 Stadt / Hafen Ankunft Abfahrt Programm an Bord & Land │ fak. Landausflüge | Wasserstraßen Preis FR 13.9. Berlin Brandenburg 23:30 17:00 Haustür-Abholung & Bustransfer zur SWISS RUBY in Berlin Spandau Ab 16:00 Uhr Einschiffung | 18:30 Uhr Sektempfang & Begrüßung Fahrt auf der Havelwasserstraße, Passage Wannsee, Glienicker Brücke inklusive SA 14.9. Brandenburg Genthin Burg 14:30 18:30 11:00 15:00 19:00 (V) Stadtrundgang Brandenburg (Dom & Backsteingotik) (N) Busausflug Elbe-Havel-Dreieck mit Besuch Kloster Jerichow Wiedereinstieg | ganztags Schifffahrt auf dem Elbe-Havel-Kanal ca. 20:30 Uhr Passage Wasserstraßenkreuz (über die Elbe), dann MLK € 15,- € 39,- SO 15.9. Calvörde Braunschweig Hannover 00:30 14:00 23:30 07:00 18:00 Fahrt auf Mittelland-Kanal | ca. 10 Uhr Passage Autostadt Wolfsburg (N) Stadtrundfahrt / -gang Braunschweig (Burgplatz & Dom) oder Busausflug Lessingstadt & Barockschloss Wolfenbüttel Fahrt auf dem Mittelland-Kanal € 33,- € 43,- MO 16.9. Hannover Rusbend Minden 18:30 21:00 14:30 19:30 (V) Stadtrundfahrt / -gang Hannover (Altstadt & Rathaus) (N) Hannover royal: Besuch Herrenhäuser Gärten (mit Bustransfers) Wiedereinstieg | Fahrt auf dem Mittelland-Kanal ca. 20:30 Uhr Passage Wasserstraßenkreuz Minden (über die Weser) € 39,- € 42,- DI 17.9. Minden Stolzenau 17:00 12:30 (V) Stadtrundgang Minden (Dom & Altstadt) oder Busausflug Porta Westfalica (Denkmal) & Schloss Bückeburg Passage der neuen Weserschleuse & Schifffahrt auf der Weser (N) Stadtrundgang Stolzenau (Fachwerk & Backsteingotik) € 17,- € 45,- € 11,- MI 18.9. Stolzenau Nienburg Bremen 09:30 22:00 07:00 12:30 Schifffahrt auf der Weser (V) Stadtrundgang Nienburg (Fachwerk & Weserrenaissance | Markt) Schifffahrt auf der Weser | Einfahrt bei beleuchteter Bremer Skyline € 15,- DO 19.9. Bremen (V) Stadtrundgang Bremen (historische Innenstadt & Schnoorviertel) (N) Welterbe & Heilige Hallen: Besuch Rathaus u. Dom St. Petri (Orgel) Abendliche Weser- und Hafenrundfahrt geplant € 17,- € 29,- FR 20.9. Bremen Bis 09:00 Uhr Frühstück, anschl. Ausschiffung bis 10:00 Uhr Busfahrt von Bremen nach NRW & Haustür-Transfer (analog Anreise) inklusive (V) vormittags • (N) nachmittags • (A) abends | Alle gen. Ausflugspreise sind ca. Preise pro Person. Bei Interesse bitten wir Sie um Vorbestellung Ihrer Ausflugsteilnahmen (teils limitierte Kontingente | Vorausplanung erforderlich | MTZ 25 Pers. ). Bei Brücken- und Schleusenpassagen kann das Freideck nur eingeschränkt nutzbar sein. Die angegebenen Fahrzeiten sind Richtzeiten (abhängig von Wasserstand und Schleusenpassagen). Änderungen & Bunkerzuschlag vorbehalten. Natur- & Kultur Klangwellen Wolfenbüttel Stolzenau Minden MittellandKanal Burg Elbe-Havel-Kanal Wasserstraßenkreuz Minden Jerichow Genthin Berlin Branden- burg Braunschweig Wolfsburg Hannover Porta Westfalica Nienburg Weser Mittelland-Kanal Havel Bremen Wasserstraßenkreuz Magdeburg Bückeburg Beratung & Reservierung: Kreuzfahrt-Service Iris Diop 0241/ 51 01 - 555 Service für Ihren Urlaub von Anfang an! Von der Haustür bis zur Kabinentür. Ohne lästiges Koffertragen. Eine für Sie unbeschwerte, bequeme Anreisemöglichkeit zum / vom Schiff. Gerne bieten wir Ihnen diesen sog. Haustür-Service an. Wir beauftragen ein (spezialisiertes) Taxi-Unternehmen, Sie an Ihrer Haustüre abzuholen (PKW oder Kleinbus, Sammeltransfer von mind. 3 bis zu 6 Personen pro Fahrzeug), um Sie pünktlich zur Busabfahrt zu bringen (MTZ: 25 Fahrgäste). Ihre Abholzeit teilen wir Ihnen rechtzeitig (mind. 4 Tage) vor Reisebeginn per eMail mit. Nach Ihrer CARARA-Flusskreuzfahrt reisen Sie in Bremen mit dem Bus ab und werden anschließend wieder bequem nach Hause gebracht. Havelseen & Weseridylle Wir freuen uns auf Sie!
FR 13.9.24 | Berlin Anreise & Einschiffung auf SWISS RUBY. SA 14.9.24 | Brandenburg Brandenburg an der Havel, die „Wiege der Mark Brandenburg“, verfügt über ein herausragendes Ensemble von mittelalterlicher und vor allem gotischer Kunst und Baukunst für Kulturliebhaber und ist seit 2008 Mitglied der Europäischen Route der Backsteingotik. In den drei Stadtkernen findet man zahlreiche Sehenswürdigkeiten, wie den Brandenburger Dom, das Altstädtische Rathaus mit dem Roland und das Paulikloster. Die Stadt ist zudem umgeben von einer traumhaften Fluss- und Seenlandschaft für Naturfreunde. Die mittelalterliche Anlage des Klosters Jerichow kann man auf vielfältige Weise erleben: Ob Architekturliebhaber, Gartenbegeisterter oder Schnapsgenießer. Gewinnen Sie spannende Einblicke in die Geschichte und Bedeutung der romanischen Anlage und in das Leben der Chorherren des Prämonstratenser-Ordens. Der Rundgang führt Sie durch die Klausur mit ihren bedeutungsvollen mittelalterlichen Räumen, über die Stiftskirche bis in die Dauerausstellung „Spuren im Backstein“ im Museum. Denn hier liegt die „Wiege des norddeutschen Backsteinbaus“. SO 15.9.24 | Braunschweig Seit der Stadtgründung durch Heinrich den Löwen wurde Braunschweig über die Jahrhunderte durch die Welfen und die Hanse geprägt. Hier wird Geschichte in den verwinkelten, mittelalterlichen Gassen des Magniviertels mit kleinen Fachwerkhäusern sowie auf dem Burgplatz und Altstadtmarkt mit ihren historischen Gebäuden ebenso erlebbar wie urbanes Lebensgefühl in der pulsierenden Einkaufsstadt. Ein Spaziergang durch die „Löwenstadt“ vermittelt einen Einblick in die spannende und wechselvolle Historie der Löwenstadt, die Heinrich der Löwe vor etwa 850 Jahren zu seiner Residenz ausbaute. In der Stadtmitte von Braunschweig findet sich eines der wichtigsten Wahrzeichen der Löwenstadt: Die Burg Dankwarderode, als mittelalterlicher Herrschaftssitz von Heinrich dem Löwen. Oder entdecken Sie in der historischen Residenzstadt Wolfenbüttel sehenswerte Schönheiten zwischen Barockschloss (Museum) und Hauptkirche (Welfengruft). Sie erfahren Wissenswertes über berühmte Persönlichkeiten wie Lessing, Leibniz, Busch u. Casanova, den imposanten Stadtmarkt mit FachwerkRathaus und städtebauliche Besonderheiten wie „Klein Venedig“. Die Oker und historische Wasserwege holländischer Baumeister (im 16. Jh.) prägen das pittoreske Stadtbild bis heute. MO 16.9.24 | Hannover Rathaus, Maschsee, Altstadt oder Herrenhäuser Gärten – in Hannover können Sie zahlreiche Sehenswürdigkeiten entdecken, wie z.B. zwischen dem Leine-Ufer und der imposanten Marktkirche die historischen Fachwerkkulissen der Altstadt mit idyllischen Gassen, einladenden Cafés, urigen Kneipen oder die Prachtbauten wie Oper oder Neues Rathaus, das sich prachtvoll und majestätisch wie ein Schloss präsentiert. Es ist nicht nur Wahrzeichen, sondern eine der bedeutenden touristischen Attraktionen und eines der begehrtestes Fotomotive. Gebaut wurde es Anfang des 20. Jh. im Prunkstil der Wilhelminischen Epoche. Die Kuppel misst 97 Meter bis zur vergoldeten Spitze. Herrliche Aussicht! Das Alte Rathaus im Herzen der Stadt gilt als Paradebeispiel für die südlichste Gebäudegruppe norddeutscher Backsteingotik. Das Leineschloss (im 12. Jh. gegründetes Franziskanerkloster) war früher königliche Residenz, seit 1962 Sitz des Niedersächsischen Landtags. Königliche Gartenpracht - Lustwandeln Sie im Großen Garten mit seiner über 300-jährigen Geschichte und dem Schloss (Sommersitz des Königshauses, heute Museum) bei einem geführten Herrenhausen-Rundgang. Dieses beeindruckende Kleinod (50 Hektar) verdankt Hannover einer außergewöhnlichen Frau: Kurfürstin Sophie von der Pfalz, inspiriert durch den Sonnenkönig Ludwig XlV. Die Herrenhäuser Gärten gehören europaweit zu den bedeutendsten und besterhalten Barockgärten. Auch die verschiedenen Skulpturen sowie die große Fontäne mit ihrer 70 Meter hohen Wassersäule begeistern die Besucher. CARARA | Von der Hauptstadt in die Hansestadt Jerichow Hannover Nienburg Hannover
Natur- & Kulturerbe | CARARA DI 17.9.24 | Minden „Disse borch schall nun myn unde dyn seyn” – mit diesen Worten soll der Sachsenführer Widukind der Sage nach im Jahr 798 seine Festung am Weserufer dem Franken und späteren Kaiser Karl dem Großen übergeben haben. Dieses sagenumwobene Treffen markiert die Anfänge Mindens als Stadt und bietet eine Erklärung ihres Namens – myn unde dyn = Minden. Seit 798 merk-würdig! Um 800 wurde Minden Bischofssitz und ein erster schlichter Dombau wurde errichtet. Der Grundstein für die Entwicklung des bischöflichen Mindens war gelegt. Vom wirtschaftlichen Aufschwung nach der Reformation zeugen noch heute viele Bauwerke. Auch die Jahre unter brandenburg-preußischer Herrschaft hinterließen ihre sichtbaren Spuren. Der Dom zu Minden mit seiner Goldenen Tafel bildet den zentralen Punkt in der Weserstadt, die in ihrer Verbindung von Wasser, Grüngürtel und städtischem Leben viele Reize hat. Kaiserliche Aussichten - Seit Jahrzehnten ist die Schönheit der Landschaft an der „Westfälischen Pforte“ (Weser-Durchbruch) weithin bekannt. An der Porta Westfalica fließt die Weser in die Norddeutsche Tiefebene. Auf dem Wittekindsberg in 268 Metern Höhe thront eines der bedeutendsten Nationaldenkmäler Deutschlands: Das Kaiser-WilhelmDenkmal, ein tempelartiges, 88 Meter hohes Bauwerk. Es erinnert an Wilhelm I., König von Preußen und erster Deutscher Kaiser. Jahrhundertelang war Bückeburg die Residenz der Grafen zu Schaumburg und später der Grafen und Fürsten zu Schaumburg-Lippe. Umgeben von einer Graft liegt das 1302 von Graf Adolf VI. von Holstein-Schaumburg als Wasserburg angelegte Residenzschloss auf der Schlossinsel. Seit seiner Erbauung wird das Gebäude durchgängig bewohnt und ist in Teilen zu besichtigen. Bei der Schlossführung beeindrucken besonders der Goldene Saal mit der berühmten Götterpforte und der Große Festsaal. Sehenswert ist die Schlosskapelle mit ihren aufwändigen, vergoldeten Schnitzereien. Umgeben ist das Schloss von einem gepflegten Park im englischen Landschaftsstil. MI 18.9.24 | Nienburg Die Weser, eindrucksvolle Bauwerke in einer wunderschönen, geschlossenen Altstadt, Europas schönster Wochenmarkt (mittwochs), vielfältige Museen und einiges mehr prägen die Stadt Nienburg mit seiner 1.000-jährigen Geschichte. Im Städtedreieck Hannover – Minden – Bremen gelegen, gilt Nienburg als das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Mittelweser‐Region. Herzstück ist die Altstadt mit ihren Fachwerkfassaden, Renaissancefronten und Ziegelmauerwerken, z.B. das Nienburger Rathaus, ein prächtiges Gebäude aus der Zeit der Weserrenaissance. Die Hauptkirche Nienburgs, eine dreischiffige Hallenkirche im Stil der norddeutschen Backsteingotik, wurde 1441 geweiht. Der 72 Meter hohe Kirchturm, ein neugotischer Bau, ist Wahrzeichen der Stadt u. entstand 1896/97. DO 19.9.24 | Bremen Bremen, Perle an der Weser, liegt „mitten in Niedersachsen“. Die Bremer Stadtmusikanten sind weltbekannt. Das Ensemble aus Rathaus und Roland ist Bremens ganzer Stolz und ein UNESCO-Welterbe. Schmuckvoll präsentiert sich das Duo an der Nordostseite des Marktplatzes. Im Schnoor, dem ältesten Stadtviertel der Hansestadt, sind die schmalen Gassen ausdrücklich für Fußgänger und Schlenderer, die sich von der beeindruckenden Architektur des 15. Jh. verzaubern lassen wollen. Die kleinen, aber feinen Bürgerhäuser aus dem Mittelalter leuchten in herrlich bunten Farben. Die einzigartige Böttcherstraße ist ein wahres GesamtKunstwerk und Schmuckstück auf 108 Metern Länge zwischen Marktplatz und Weser. Der Straßenzug begeistert mit seiner einmaligen Symbiose aus traditioneller und expressionistischer Backstein-Architektur. Wie z.B. das „Haus des Glockenspiels“, wo mittags um 12 Uhr Seemanns- und Volkslieder aus 30 Meißner Porzellanglocken erklingen. „Dolce Vita“ im hohen Norden? Das süße Leben erwartet Sie an der Schlachte, der historischen Weserpromenade und Flaniermeile. Fr 20.9.24 | Bremen Frühstück, Ausschiffung und Heimreise. Wolfenbüttel Wesertal Minden Bremen
CARARA | SWISS RUBY | Willkommen an Bord Swiss Ruby Klein, fein & beliebt „Leinen los“ für die wohl bequemste Art der Fortbewegung mit unvergesslichen Augenblicken, unbeschwerten Stunden und beeindruckenden Destinationen. Die 85 m lange SWISS RUBY ist aufgrund ihrer Baugröße mit variablem Tiefgang ein wahres Juwel für außergewöhnliche, seltenere Routen. Ein gepflegtes Ambiente und eine stilvolle Gastlichkeit empfangen Sie an Bord des komfortablen Premiumschiffes. Farbharmonisches Interieur sowie Mahagoni-Holz und Messing verströmen maritime Eleganz in rubinroten Nuancen. Mit CARARA reisen Sie an Bord der SWISS RUBY im kleinen Kreis von max. 75 Gästen, stets umsorgt von aufmerksamen, internationalen Crewmitgliedern (ca. 26) sowie dem vertrauten CARARA-Reiseteam. Die familiäre Bordatmosphäre und der individuelle, zuvorkommende Service erfahren dadurch eine noch persönlichere Note. Der Salon mit seinen fast bodentiefen Fenstern hält wundervolle Ausblicke für Sie bereit. In der separaten Panorama-Bar erwarten Sie die Barkeeper gerne zum Aperitif oder mixen Ihren Lieblingscocktail. Im eleganten Restaurant bedienen Sie der Maître d‘Hôtel und sein aufmerksames Serviceteam. Die Küchenbrigade zaubert täglich köstliche Speisen und mehrgängige Menüs zu Ihrer Auswahl. Viele Ablageflächen bieten Ihnen die Zweibett-Außenkabinen. Sie sind geschmackvoll eingerichtet mit zwei zusammen stehenden Betten (getrennte Matratzen), gefliestem Duschbad mit WC, Haartrockner, TV-Flachbildschirm mit Bugkamera, Kühlschrank, persönlichem Safe und Bordtelefon. Auf dem Smaragd-Deck verfügen die Kabinen über zwei große, geschlossene Fenster und auf dem Rubin-Deck über eine bodentiefe Panoramaverglasung mit zu öffnender Schiebetür (sog. franz. Balkon). Klimaanlage bzw. Heizung sind individuell regulierbar. Sitzlifte verbinden das Rubin-Deck mit dem Freideck und mit dem Restauranteingang. Auf dem unteren Smaragd-Deck kein direkter Durchgang (Treppe) von den Kabinen zum Restaurant.
Änderungen vorbehalten | Stand: Sept. 2023 Ihre im Reisepreis enthaltenen Leistungen An- & Abreise mit Haustür-Abholung aus dem Kreis Aachen, Jülich u. Düren & Transfer zum / vom Schiff. Schiffspassage 13.9. - 20.9.2024 Berlin - Braunschweig - Hannover - Minden - Bremen inkl. Passagier-, Hafen-, Kanal- und Schleusengebühren. 7 Übernachtungen an Bord von MS SWISS RUBY. VollpensionPlus an Bord: Kalt-warmes Frühstück (Buffet); Mittagessen (3 Gänge); nachmittags Kaffee & Kuchen; Abendmenü (4 Gänge) wahlweise mit Dessert, Früchte- oder Käseteller; Mitter- nachtssnack. Fleisch-, Fisch- oder vegetarische Gerichte zur Auswahl. Individ. Sonderwünsche auf Vorbestellung. Alkoholfreies Getränkepaket an Bord (ganztags): Mineralwasser, Obstsäfte, Filterkaffee und Tee sowie Softdrinks (Coca-Cola, Coca-Cola light, Sprite, Fanta Orange, Bitter Lemon, Tonic Water und Ginger Ale). Kapitäns-Sektempfang zur Begrüßung & zum Abschied. Festliches Galadinner inkl. Weinbegleitung. Kulturhistorische Vorträge & Gästeführungen: Thomas Huth, Kunsthistoriker (Fa. Rundum Kultur). Reise- & Ausflugsbegleitung durch CARARA-Bordarzt. Audiosystem / Headset (Ohrhörer) auf Landausflügen. Reisebegleitende Informationen und Unterlagen. CARARA-Kreuzfahrtorganisation und Reiseleitung: Carola & Ralf Apel Kat. Kabinentyp Deck €uro p.P. 1 2-Bett achtern Nr. 121 + 122 Smaragd 2.050,- 2 Einzel Fenster Nr. 117 - 120 Smaragd 2.990,- 3 2-Bett Fenster Nr. 103 - 116 Smaragd 2.190,- 4 Einzel fr. Balkon Nr. 219 - 222 Rubin 3.290,- 5 2-Bett fr. Balkon Nr. 201 - 218 Rubin 2.390,- Alle Außen-Kabinen sind mit 2 zusammen stehenden Betten ausgestattet und in begrenztem Umfang (4 pro Deck) auch zur Alleinbenutzung (= Einzel) buchbar. Weitere EinzelKabinen (nur Smaragd) und Aufpreis auf Anfrage. Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung (Rücktritt & Abbruch). Weitere Details und Versicherungsprämien in umseitiger TAS-Tabelle bzw. auf indiv. Anfrage. Reisedokument: Gültiger Personalausweis oder Reisepass. Reiseveranstalter: Apel Cruise Consult GmbH. Reiseleistungen Weseridylle Indienststellung: 2002 | letzte Renovierung: 2013 | 44 Gäste-Kabinen Besatzung Besatzung F - Foyer R - Rezeption K - Kreuzfahrtleitung S - Souvenirshop T - Treppenlift F T T K S S R Besatzung F - Foyer R - Rezeption K - Kreuzfahrtleitung S - Souvenirshop T - Treppenlift F T T K S S R Reisepreise Rubindeck Smaragddeck Beratung & Reservierung: Kreuzfahrt-Service Iris Diop 0241/ 51 01 - 555 CARARA Treue-Bonus € 50,- p.P. für Repeater Klangwellen 2-Bett Smaragd 2-Bett Rubin
Sicherungsschein für Pauschalreisen gemäß § 651r des Bürgerlichen Gesetzbuchs Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschalreisen, die bis zum (einschließlich) gebucht wurden; Antritt oder Beendigung der Reise haben dagegen keine Bedeutung für seine Gültigkeit. Dem Reisenden steht im Fall der Insolvenz der / des gegenüber dem unten angegebenen Absicherer unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein unmittelbarer Anspruch im Sinne des § 651r Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Einstandspflicht des Absicherers für die zu erbringenden Leistungen ist auf 1 Million Euro für jeden Insolvenzfall begrenzt. Sollte diese Summe nicht für alle Reisenden ausreichen, so verringern sich die einzelnen Leistungsansprüche der Reisenden in dem Verhältnis, in dem der Gesamtbetrag ihrer Ansprüche zum Höchstbetrag steht. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Telefon: +49 611 533-5859 Was müssen Sie im Schadenfall tun? www.reiseschaden.ruv.de Absicherer: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden R+V Allgemeine Versicherung AG Versicherungsschein-Nr.: 01 334 50 8913 001 0 11.21 Dr. Edgar Martin Julia Merkel R+V Allgemeine Versicherung AG, Vorsitzender des Aufsichtsrats: Generaldirektor Dr. Norbert Rollinger. Vorstand: Dr. Edgar Martin, Vorsitzender; Jens Hasselbächer, Tillmann Lukosch, Julia Merkel, Marc René Michallet. Sitz: Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Handelsregister Nr. HRB 2188, Amtsgericht Wiesbaden, USt-IdNr. DE 811198334 Bitte beachten Sie: Ein Sicherungsschein ist keine Reiserücktrittsversicherung! Dieser Sicherungsschein gilt für den Buchenden und alle Reiseteilnehmer. Neumarkt 14 01.04.2023 Apel Cruise Consult GmbH 04109 Leipzig 600 90 101073440 CORONA-Versicherungsschutz ohne Mehrkosten inkludiert. Produktübersicht TAS-Reiseschutz - Jahres-Versicherungen für beliebig viele Reisen im Jahr - alle Tarife sind ohne Selbstbehalt - TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 750 39,- 54,- 79,- 99,- 89,- 119,- TAS.storno - Jahresschutz enthält: 1.000 44,- 59,- 84,- 109,- 99,- 129,- Reiserücktrittskosten-Versicherung 1.250 49,- 69,- 89,- 119,- 119,- 149,- Reiseabbruch-Versicherung 1.500 54,- 79,- 94,- 129,- 129,- 159,- 2.000 64,- 89,- 114,- 149,- 149,- 199,- 2.500 74,- 99,- 129,- 169,- 169,- 219,- 3.000 89,- 119,- 149,- 199,- 179,- 239,- TAS.paket - Jahresschutz enthält: 3.500 99,- 129,- 169,- 229,- 189,- 259,- Reiserücktrittskosten-Versicherung 4.000 109,- 139,- 184,- 249,- 199,- 269,- Reiseabbruch-Versicherung 5.000 129,- 159,- 199,- 269,- 219,- 299,- Reise-Krankenversicherung 6.000 149,- 179,- 229,- 299,- 249,- 319,- Reisegepäck-Versicherung 7.000 169,- 199,- 259,- 339,- 279,- 349,- - 1.500 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ≤ 5.000 € 8.000 189,- 229,- 299,- 379,- 319,- 399,- - 3.000 € VS-Summe für Tarife mit Reisepreis ˃ 5.000 € 9.000 219,- 259,- 329,- 419,- 359,- 449,- 10.000 249,- 299,- 349,- 449,- 399,- 499,- TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket TAS.storno TAS.paket 1.000 49,- 79,- 89,- 129,- 119,- 139,- 1.500 59,- 99,- 99,- 149,- 149,- 179,- 2.000 79,- 129,- 129,- 199,- 169,- 219,- 2.500 89,- 139,- 144,- 219,- 189,- 259,- 3.000 99,- 149,- 159,- 239,- 209,- 279,- 3.500 119,- 169,- 169,- 249,- 229,- 299,- 4.000 129,- 179,- 179,- 259,- 249,- 329,- 5.000 139,- 199,- 199,- 279,- 269,- 349,- 6.000 159,- 219,- 239,- 319,- 299,- 399,- 7.000 179,- 239,- 279,- 359,- 329,- 449,- 8.000 199,- 259,- 319,- 399,- 359,- 499,- 9.000 229,- 299,- 349,- 449,- 399,- 549,- 10.000 259,- 349,- 379,- 499,- 449,- 599,- Abschlussfrist bei Jahres-Versicherungen: Der Versicherungsschutz beginnt in der Reiserücktritts-Versicherung mit dem individuell vereinbarten Versicherungsbeginn. Für Reisen, die vor dem versicherten Zeitraum gebucht wurden, besteht Versicherungsschutz, wenn zwischen Vertragsbeginn und planmäßigem Reiseantritt mindestens 30 Tage liegen. Für Reisebuchungen, bei denen zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 30 Tage liegen, besteht Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsvertrag am Tag der Reisebuchung oder spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage beginnt. Änderungen und Irrtümer vorbehalten Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis maximal 365 Tage Reisedauer. Weltweit gültig für beliebig viele Reisen im Jahr (inkl. Tagesreisen) bis jeweils maximal 45 Tage Reisedauer. für Einzelpersonen Definition für Paar / Familie: Max. 2 Erwachsene, unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis, sowie ggf. deren Kinder und Enkelkinder bis einschließlich 25 Jahre. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen. Ihre Vorteile auf einen Blick: • Sorgenfreier Schutz Einmal abgeschlossen, gilt die Jahres-Reiseversicherung 365 Tage im Jahr weltweit – bei jeder Reise! • Auf allen Ihren Reisen abgesichert Ob Sie in den Urlaub, geschäftlich, zu Verwandten, in den Wochenendausflug oder Kurzurlaub verreisen – jede Ihrer Reisen ab 50 km Entfernung von zu Hause ist abgesichert. • Volle Sicherheit auch bei individuellen Reisen Die Jahres-Reiseversicherung für Paare & Familien schützt jeden Einzelnen, auch wenn Sie oder eine mitversicherte Person einmal getrennt voneinander verreisen sollten. • Keine versteckten Kosten Bei allen Versicherungen tragen Sie keine Kosten im Schadenfall. Keine Selbstbeteiligung für Sie. • Ihr Preisvorteil Nutzen Sie den unschlagbaren Preisvorteil der JahresVersicherungen im Vergleich zur Versicherung für eine einzelne Reise. Das lohnt sich meist schon ab der ersten Reise. Reisepreis in EUR bis bis 64 Jahre ab 75 Jahre ab 65 bis 74 Jahre Reisepreis in EUR bis für Paare / Familien bis 64 Jahre ab 65 bis 74 Jahre ab 75 Jahre Vermittler | Agentur Nr. 93249
Apel Cruise Consult GmbH • Neumarkt 14 • 04109 Leipzig • Geschäftsführer: Ralf Apel Telefon: 0341 / 22 22 68-0 • Telefax: 0341 / 22 22 68-22 • E-Mail: info@carara.com • Internet: www.carara.com Amtsgericht Leipzig, HRB 23005 • Steuernummer: 231/105 /11493 • USt.-ID-Nr.: DE 219290966 Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt die Firma Apel Cruise Consult GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302: • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reise- veranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise - innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten - auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8% des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung"), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertrag- lichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder - in einigen Mitgliedstaaten - des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Die Firma Apel Cruise Consult GmbH hat eine Insolvenzabsicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: 0611 / 533-0, E-Mail: ruv@ruv.de, abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von der Firma Apel Cruise Consult GmbH verweigert werden. Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de CARARA Kreuzfahrten (Inh. Carola Apel) | Eine Marke der Apel Cruise Consult GmbH
Reise- und Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Reisebedingungen gelten für alle Reisen und sonstige Veranstaltungen, bei denen die Firma Apel Cruise Consult GmbH als Veranstalter auftritt. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Die Reisebedingungen gelten folglich nicht, wenn der Kunde keine Pauschalreise (sondern z.B. verbundene Reiseleistungen gem. § 651w BGB) gebucht hat, da er hierüber eine entsprechende andere Information erhält. Die Reisebedingungen gelten ferner nicht für Geschäftsreisen, soweit mit dem Kunden ein Rahmenvertrag für die Organisation von Geschäftsreisen geschlossen wurde. 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages / Verpflichtung für Mitreisende 1.1. Für alle Buchungswege (z.B. im Reisebüro, direkt beim Veranstalter, telefonisch, online etc.) gilt: a) Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. b) Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Reisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. c) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit der Reiseveranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. d) Die vom Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. 1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, SMS oder per Telefax erfolgt, gilt: a) Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte. 1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss: a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung erläutert. b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. c) Die zur Durchführung der elektronischen Buchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. d) Soweit der Vertragstext vom Reiseveranstalter gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet. e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ oder mit vergleichbarer Formulierung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Reiseanmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt (Eingangsbestätigung). g) Die Übermittlung der Reiseanmeldung durch Bestätigung des Buttons begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages. h) Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Reisebestätigung des Reiseveranstalters beim Kunden zu Stande, die auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt. Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm, so kommt der Pauschalreisevertrag mit Darstellung dieser Reisebestätigung zu Stande. In diesem Fall bedarf es auch keiner Zwischenmitteilung über den Eingang der Buchung gemäß Buchstabe f) oben, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. 1.4. Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, EMails, über Mobilfunk versendete Kurznachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste), kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht kein Widerrufsrecht. 2. Bezahlung 2.1. Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird ohne nochmalige Aufforderung 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und das Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters aus dem in Ziffer 8 genannten Grund nicht mehr ausgeübt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl der Reiseveranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reise- beginn, die nicht den Reisepreis betreffen 3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind dem Reiseveranstalter vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Reiseveranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist • entweder die Änderung anzunehmen • oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten • oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter eine solche Reise angeboten hat. Der Kunde hat die Wahl, auf die Mitteilung des Reiseveranstalters zu reagieren oder nicht. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Kunde gegenüber dem Reiseveranstalter nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen. Hierauf ist der Kunde in der Erklärung gemäß Ziffer 3.2. in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise hinzuweisen. 3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte der Reiseveranstalter für die Durchführung der geänderten Reise bzw. Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. 4. Preisänderung nach Vertragsschluss Der Veranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treibstoffzuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse oder sonstiger von ihm nicht beeinflussbaren Abgaben (z.B. Steuern), in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Ändern sich behördlich festgelegte oder genehmigte Beförderungstarife, ist eine jederzeitige Anpassung des Reisepreises möglich, auch nach Bestätigung der Reise. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt hierüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn Rücktrittskosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle des Reiseveranstalters unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. 5.3. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Kunden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Der Reiseveranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet: Das pauschalierte Rücktrittsentgelt pro Person beträgt der Höhe nach: • bis 120 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises, • bis 90 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises, • bis 60 Tage vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises, • bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises, • bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises, • bis 1 Tag vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises, • Rücktritt am Anreisetag oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises
haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich war. 12. Geltendmachung von Ansprüchen Fa. Apel Cruise Consult GmbH · Neumarkt 14 · 04109 Leipzig · Tel.: +49 (0)341 2222680 · Fax: +49 (0)341 22226822 · E-Mail: office@carara.com. 12.1. Ansprüche nach den § 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung auf einem dauerhaften Datenträger wird empfohlen. 12.2. Der Reiseveranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass er nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für den Reiseveranstalter verpflichtend würde, informiert der Reiseveranstalter den Kunden hierüber in geeigneter Form. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin: http://ec.europa.eu/consumers/odr 13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 13.1. Der Reiseveranstalter wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. 13.2. Der Kunde/Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 13.3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat. 14. Reiseversicherungen Reisen (in andere Länder) sind mitunter mit erhöhten Belastungen und auch Gefahren für den Reisenden verbunden. Der Veranstalter empfiehlt zur eigenen Sicherheit des Reisenden den Abschluss folgender Versicherungen: • Reise - Rücktrittskostenversicherung, • Reise - Abbruchversicherung, • Reise - Gepäckversicherung, • Reise - Unfallversicherung, • Reise - Auslandskrankenversicherung, • Reise - Haftpflichtversicherung. Die vorgenannten Versicherungen können Sie über den Veranstalter abschließen. Sollte ein Versicherungsfall eintreten, muss der Reisende auch die Versicherung unverzüglich benachrichtigen. Veranstalter: Apel Cruise Consult GmbH Neumarkt 14 • 04109 Leipzig Telefon: +49 (0) 341 22 22 68-0 Telefax: +49 (0) 341 22 22 68 -22 E-Mail: office@carara.com Internet: www.carara.com Geschäftsführer: Ralf Apel Amtsgericht Leipzig HRB 23005 AGB 2024 | Stand: Nov. 2022 5.4. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, die dem Reiseveranstalter zustehende angemessene Entschädigung sei wesentlich niedriger als die von ihm geforderte Entschädigungspauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Entschädigungspauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Entschädigungspauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. 5.6. Ist der Reiseveranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten. 5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651e BGB vom Reiseveranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem Reiseveranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der Reiseveranstalter keine, eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt i. H. v. € 50,- pro Reisenden erheben. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistung Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung der Reiseveranstalter bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Aufwendungen handelt. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl 8.1. Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl (MTZ) beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Kunden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt. Ein Rücktritt ist dem Kunden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Kunden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. 8.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat der Reiseveranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, Zahlungen des Kunden auf den Reisepreis zurückzuerstatten. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten des Reiseveranstalters beruht. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1. Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Veranstalter mitgeteilten Frist erhält. 10.2. Mängelanzeige | Abhilfeverlangen Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Soweit der Reiseveranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter des Reiseveranstalters vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle des Reiseveranstalters zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters des Reiseveranstalters bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Der Vertreter des Reiseveranstalters ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 10.3. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde/Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. 10.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln und Fristen zum Abhilfeverlangen (a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reiseveranstalter können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen, nach Aushändigung zu erstatten. (b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich dem Reiseveranstalter, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchstabe a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten. 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise des Reiseveranstalters sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Der Reiseveranstalter Technischer Hinweis: Über notwendige Änderungen der Fahrzeiten und/ oder Reiserouten entscheidet allein die für das Schiff verantwortliche Reederei. Alle im Prospekt genannten Fahrzeiten sind Richtzeiten. Sollte eine Reisestrecke wegen Hoch- oder Niedrigwasser oder anderer, nicht vorhersehbarer Störungen nicht befahrbar sein, so behalten sich die Reederei bzw. der Veranstalter das Recht vor, die Gäste mit Bussen zu befördern. Eventuell ist eine vorzeitige Beendigung der Reise, der Umstieg auf ein anderes Schiff oder sind Hotelübernachtungen erforderlich.
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