Mediadaten 2024

AACHENER ZEITUNG Anzeigen-Umrechnungsfaktor von Text- in Anzeigenspalten: 1,17 Druckverfahren: Rollenoffset-Zeitungsdruck Rasterweite: 48 Linien/cm Grundschrift: Anzeigenteil 6,5 Punkt | Textteil 8,9 Punkt Foto: © adobe-stock.com Technische Angaben Schlusstermine für Anzeigenaufträge und Druckunterlagen am Vortag, 10.00 Uhr (für Anzeigen unter Text verbindliche Höhenangabe zwei Werktage vor Erscheinen). Besonderheiten: Für die Samstagsausgabe - Donnerstag 17.30 Uhr Reiseanzeigen - Dienstag 14.00 Uhr Traueranzeigen - Vortag 15.00 Uhr Traueranzeigen für die Samstagsausgabe - Freitag 12.00 Uhr Traueranzeigen für die Montagsausgabe - Freitag 16.00 Uhr Zahlungsbedingungen Zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen erhoben. Als Verzugszinssatz wird der jeweilige (um 5 Prozentpunkte erhöhte) Basiszinssatz abgerechnet. Bei Kleinanzeigen von Gelegenheitsinserenten gilt üblicherweise Barzahlung oder Bankeinzug ohne zusätzliche Rechnung. Voraus-Rechnung bei Neukunden außerhalb des Verbreitungsgebietes. Druckunterlagen: Bei Anlieferung nicht reproduktionsfähiger Vorlagen für ganz- und seitenteilige Anzeigen werden die anfallenden Reproarbeiten gesondert berechnet. Farben: CMYK nach der Euroskala. Geringfügige Farbabweichungen berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen oder Preisnachlässen. Gestaltungspauschale: Alle angegebenen mm-Preise gelten bei Anlieferung fertiger Druckunterlagen. Für Anzeigen, die durch den Verlag gestaltet werden oder bei erheblichen Veränderungen fertig gelieferter Vorlagen, wird eine Gestaltungspauschale in Höhe von 18,28 € inkl. MwSt. erhoben. Die Gestaltungspauschale beinhaltet Datenprüfung, Druckdatenformatierung, Gestaltung und eine Korrektur. Diese Pauschale ist nicht rabattfähig. Korrekturpauschale: Für weitere Korrekturen, die nicht mit der Gestaltungspauschale abgedeckt sind, wird eine einmalige Korrekturpauschale in Höhe von 11,90 € inkl. MwSt. erhoben. Anzeigen-Vorlagen für fremde Verlage: Der Verlag beansprucht für die von ihm gestalteten Anzeigen das Urheberrecht. Ein Abdruck dieser Anzeigen in einem Medium, das nicht vom Verlag herausgegeben wird, bedarf der Zustimmung des Verlages. Sind auf Kundenwunsch vom Verlag Duplikate solcher Anzeigen an fremde Verlage zu liefern, behält sich der Verlag das Recht vor, anteilige Satz- bzw. Reprokosten in Rechnung zu stellen, ebenso die Kosten für evtl. elektronische Datenübermittlung.

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